Brandner (AfD): Bundestagswahl als Briefwahl ist verfassungswidrig und öffnet die Schleusen für Wahlbetrug!

Die Koalitionsfraktionen planen, Möglichkeiten zu schaffen, die Bundestagswahl zukünftig als reine Briefwahl durchführen zu können, etwa wenn ‚Notlagen‘ wie Pandemien vorlägen.


Als stellvertretender Bundesvorsitzender der AfD kritisiert Stephan Brandner derartige Ideen als undemokratisch sowie verfassungswidrig und positioniert sich strikt dagegen: "Die sehr große Altparteienmehrheit im Bundestag hat stets die Möglichkeit, jederzeit eine Notlage auszurufen und so Wahlen, wie wir sie von je her kennen und wie wir sie weiter durchführen wollen, zu verhindern. Briefwahlen ermöglichen ein hohes Maß an Manipulation; bereits bei vergangenen Wahlen wichen die Ergebnisse der Briefwahl signifikant von denen der Präsenzwahl ab. Zudem wäre so etwas auch ein massiver Verstoß gegen Art. 38 Abs. 1 GG und dort insbesondere gegen den Grundsatz der geheimen Wahl.“

Der neue Ostbeauftragte Carsten Schneider setzt die schlechten Traditionen seines Vorgängers Wanderwitz fort.

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