Brandner: AfD-Fraktion reicht in Karlsruhe Klage und Eilantrag wegen Versagung der Ausschussvorsitze im Bundestag ein

Die AfD-Bundestagsfraktion hat am 31.12.2021 wegen der Versagung sämtlicher Ausschussvorsitze ein Organstreitverfahren beim Bundesverfassungsgericht eingeleitet (Az. 2 BvE 10/21). In drei der insgesamt 25 Bundestagsausschüssen steht der AfD aufgrund verbindlicher Vereinbarungen zwischen sämtlichen Fraktionen der Vorsitz zu. Sie wurden im sogenannten „Zugriffsverfahren“ von den Ersten Parlamentarischen Geschäftsführern aller Fraktionen gemeinsam reihum verteilt. Die AfD kann danach den Vorsitz der Ausschüsse „Inneres und Heimat“, „Gesundheit“ und „Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung besetzen. In den konstituierenden Sitzungen der Bundestagsausschüsse für die 20. Wahlperiode wurden am 15.12.2021 jedoch sämtliche von der AfD nominierten Ausschussvorsitzenden abgelehnt, was in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bisher noch nie geschah. Dies ist nach Auffassung der AfD-Fraktion eine Missachtung des Rechts auf gleichberechtigte und faire Mitwirkung im Parlament und damit ein Verstoß gegen grundgesetzlich verankerte Demokratieprinzipien.

 

Dazu teilt der parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, mit:
 

„Deutschlands demokratisches System darf nicht weiter erodieren. Wenn im Deutschen Bundestag Oppositionsfraktionen mit Tricksereien und Blockaden unter Bruch jahrzehntelanger Gepflogenheiten und verbindlicher Vereinbarungen von einer angemessenen Mitwirkung in zentralen Gremien ausgeschlossen werden, wie dies in den konstituierenden Sitzungen der Bundestagsausschüsse am 15.12.2021 geschehen ist, ist das eine Tragödie für unseren Staat. Nach der beharrlichen Versagung eines Bundestagsvizepräsidenten und dem Auschluß von der zwingenden Mitwirkung im sogenannten ESM-Notfallausschuss wird die AfD nun auch in der für sämtliche Gesetzgebungsverfahren zentralen Ausschussarbeit klar diskriminiert. Wenn das Bundesverfassungsgericht eine Aufgabe und Verantwortung hat, dann ist es neben der Wahrung der Grundrechte die Gewährleistung fundamentaler Staatsprinzipien, wie gleichberechtigte und faire Mitwirkungsrechte sämtlicher Oppositionsfraktionen. Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht schnell eingreift und nicht wie in anderen Verfahren eine Entscheidung auf die lange Bank schiebt.“

Am gestrigen Dienstag eröffnete der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner sein drittes Wahlkreisbüro. Nachdem er bereits seit 2014 in Gera und...

Weiterlesen

Die Thüringer Landeshauptstadt Erfurt wurde im Rahmen einer Studie eines Kölner Marktforschungsinstituts zur "Vitalen Innenstadt 2018" in der...

Weiterlesen

Erst vor Kurzem machten Schlagzeilen über die gescheiterte Abschiebung eines 23-jährigen, mehrfach vorbestraften Afghanen die Runde, der von den...

Weiterlesen

Medienberichten zufolge sollen falsche Angaben von Asylbewerbern zu ihrer Identität im Asylverfahren weiterhin nicht strafbar sein. Das...

Weiterlesen

„Ich freue mich über jede neue Idee", kommentiert der Geraer AfD- Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner die Meldung, dass in den Räumen des...

Weiterlesen

Die baulichen Zustände des Domizils der Geraer Tafel in der Zwötzener Straße sind unhaltbar, und dies nicht erst seit gestern. Davon konnte sich der...

Weiterlesen

Nachdem Ende vergangenen Jahres schon Bundeskanzlerin Merkel aufgrund eines Defektes nicht mit einem Regierungsflieger sondern per Linienflug zum...

Weiterlesen

Wie der MDR berichtet, wurde in einer Förderschule in Bad Köstritz ein Lehrer durch einen 13 Jahre alten Schüler niedergeschlagen und verletzt,...

Weiterlesen

Nach den letzten Schneefällen war allenthalben von „Chaos" die Rede, und in manchen Fällen war dies auch durchaus berechtigt. Sind gesperrte Wälder,...

Weiterlesen

Am vergangenen Montag fand im Erfurter Büro des AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner ein sogenannter „Brandnerdialog" statt. Die Veranstaltung...

Weiterlesen