Brandner: AfD-Fraktion reicht in Karlsruhe Klage und Eilantrag wegen Versagung der Ausschussvorsitze im Bundestag ein

Die AfD-Bundestagsfraktion hat am 31.12.2021 wegen der Versagung sämtlicher Ausschussvorsitze ein Organstreitverfahren beim Bundesverfassungsgericht eingeleitet (Az. 2 BvE 10/21). In drei der insgesamt 25 Bundestagsausschüssen steht der AfD aufgrund verbindlicher Vereinbarungen zwischen sämtlichen Fraktionen der Vorsitz zu. Sie wurden im sogenannten „Zugriffsverfahren“ von den Ersten Parlamentarischen Geschäftsführern aller Fraktionen gemeinsam reihum verteilt. Die AfD kann danach den Vorsitz der Ausschüsse „Inneres und Heimat“, „Gesundheit“ und „Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung besetzen. In den konstituierenden Sitzungen der Bundestagsausschüsse für die 20. Wahlperiode wurden am 15.12.2021 jedoch sämtliche von der AfD nominierten Ausschussvorsitzenden abgelehnt, was in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bisher noch nie geschah. Dies ist nach Auffassung der AfD-Fraktion eine Missachtung des Rechts auf gleichberechtigte und faire Mitwirkung im Parlament und damit ein Verstoß gegen grundgesetzlich verankerte Demokratieprinzipien.

 

Dazu teilt der parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, mit:
 

„Deutschlands demokratisches System darf nicht weiter erodieren. Wenn im Deutschen Bundestag Oppositionsfraktionen mit Tricksereien und Blockaden unter Bruch jahrzehntelanger Gepflogenheiten und verbindlicher Vereinbarungen von einer angemessenen Mitwirkung in zentralen Gremien ausgeschlossen werden, wie dies in den konstituierenden Sitzungen der Bundestagsausschüsse am 15.12.2021 geschehen ist, ist das eine Tragödie für unseren Staat. Nach der beharrlichen Versagung eines Bundestagsvizepräsidenten und dem Auschluß von der zwingenden Mitwirkung im sogenannten ESM-Notfallausschuss wird die AfD nun auch in der für sämtliche Gesetzgebungsverfahren zentralen Ausschussarbeit klar diskriminiert. Wenn das Bundesverfassungsgericht eine Aufgabe und Verantwortung hat, dann ist es neben der Wahrung der Grundrechte die Gewährleistung fundamentaler Staatsprinzipien, wie gleichberechtigte und faire Mitwirkungsrechte sämtlicher Oppositionsfraktionen. Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht schnell eingreift und nicht wie in anderen Verfahren eine Entscheidung auf die lange Bank schiebt.“

Die Stadtverwaltung Gera wolle über eine Bewerbung als Kulturhauptstadt „neu nachdenken", war der regionalen Presse zu entnehmen. Die derzeitige...

Weiterlesen

Offenbar linke Chaoten haben das erst vor drei Wochen eröffnete Erfurter Büro des Bundestagsabgeordneten und Vorsitzenden des Bundestagsausschusses...

Weiterlesen

In der gestrigen Sitzung des Erfurter Stadtrates hat sich eine breite Mehrheit für die Bewerbung Erfurts für den Katholikentag 2024 ausgesprochen. Die...

Weiterlesen

Medienberichten zufolge unterstützen vier Abgeordnete der Fraktion der Linken im Thüringer Landtag die neu gegründete linke Bewegung „Aufstehen“....

Weiterlesen

Wie sich aus einer kleinen Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner ergibt, liegen der Bundesregierung keinerlei Kenntnisse zu...

Weiterlesen

Bei den Aktionen gegen den Trauermarsch in Chemnitz war auch Elisabeth Kaiser, die SPD- Bundestagsabgeordnete für Gera, Greiz und Altenburg, zugegen....

Weiterlesen

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wirbt über sein offizielles Facebookkonto für ein morgen in Chemnitz stattfindendes linksextremistisches...

Weiterlesen

Am Donnerstag, den 30. August, veranstaltete der Geraer Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner (AfD) einen lauschigen Sommerabend in Ernsee. Mit knapp...

Weiterlesen

Zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Juli 2018 haben im Rahmen des Asylverfahrens etwa 539.000 Erstantragsteller ab 18 Jahren keinen Pass,...

Weiterlesen

Medienberichten zufolge geht aus einem internen Abschlussbericht des Landeskriminalamtes Thüringen hervor, dass die im März im Landkreis...

Weiterlesen