Brandner (AfD): Keine einseitige Informationspolitik durch das Bundesverfassungsgericht an privilegierte Journalisten

Nach Recherchen des Berliner Tagesspiegels teilt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Informationen über seine Entscheidungen vor Ort einem kleinen Kreis ausgewählter Journalisten mit, noch bevor die Urteile offiziell verkündet werden.

Dazu teilt der Bundestagsabgeordnete und Justiziar der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag,  Stephan Brandner, mit:

„Es ist skandalös, dass einige wohl dem Gericht genehme Journalisten, zu denen offenbar auch solche vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk gehören, Angaben zu Urteilsinhalten des Bundesverfassungsgerichts noch vor den Prozessbeteiligten erhalten und auch vor ,normalen‘ Bürgern erhalten und so im Verfahren selbst, aber auch im umkämpften Nachrichtenmarkt einen erheblichen Vorteil erhalten.

Skandalös auch, dass dies allem Anschein nach seit mehreren Jahren und im Geheimen so läuft. Nach meiner Kenntnis verfährt kein Gericht so. Auch das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesgerichtshof handeln so, wie es sich gehört: Ein Urteil wird dann verkündet, wenn es verkündet wird, gleichzeitig, an alle. Das ist ein wichtiger Bestandteil eines Rechtsstaates. Es kann doch nicht sein, dass sogar die Prozessbeteiligten vor der Urteilsverkündung keine Ahnung vom Inhalt der Entscheidung haben, während ausgewählte Journalisten bereits Leitartikel dazu verfassen. Und darüber, was seitens des Bundesverfassungsgerichtes als ,Gegenleistung‘ für diesen Vorabservice erwartet und von den privilegierten Journalisten erbracht wurde, möchte ich gar nicht mutmaßen.

Tatsache ist: Dem Ansehen des  Bundesverfassungsgerichtes unter seinem umstrittenen, neuen Präsidenten, der dieser rechtstaatwidrigen Informationspolitik den Riegel hätte vorschieben können, wurde immenser Schaden zugefügt.“

Das Bundesverfassungsgericht wurde inzwischen schriftlich aufgefordert, bis heute um 13 Uhr zu erklären, im Fall Seehofer vor der morgigen Verkündung keine Informationen zum erwarteten Urteil herauszugeben und rechtliche Schritte für den Fall angekündigt, sollte dieser Aufforderung nicht entsprochen werden.

Wie heute bekannt wurde, können sich die Städte Erfurt und Weimar über Fördermittel des Bundes aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm freuen.

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