Brandner (AfD) Versagen des Justizministeriums bei der Straßenverkehrsordnung muss Konsequenzen haben – weniger Ideologiequatsch, mehr Kompetenz!

Die umstrittene Änderung der Straßenverkehrsordnung ist aufgrund eines Formfehlers nicht anwendbar. Bereits 1999 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass es sich bei dem Zitiergebot, also der Verpflichtung, bei Verordnungen korrekt die Gesetzesgrundlage anzugeben, um ein "unerlässliches Element des demokratischen Rechtsstaates" handele. Zudem: Eine Verordnung, die auf mehreren Ermächtigungsgrundlagen beruhe, müsse diese vollständig zitieren. Werde dagegen verstoßen, führe dies "zur Nichtigkeit der Verordnung".

Stephan Brandner, Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, erkundigte sich bei der Bundesregierung, ob und inwieweit das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in die Überprüfung von Bundesverordnungen einbezogen werde. Laut Auskunft der Bundesregierung würden „sämtliche Entwürfe für Verordnungen der Bundesministerien (…) durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) rechtsförmlich und rechtssystematisch geprüft (§62 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit den §§ 46, 42 Absatz 4 GGO)“.


Brandner erklärt, dass ein simpler Formfehler von einem personell üppig besetzen Justizministerium im Rahmen einer solchen Prüfung auf keinen Fall übersehen werden dürfe, da, wie sich im aktuellen Fall zeige, derartige Fehler ein enormes Chaos in ganz Deutschland verursachen würden. Offenbar seien dort zu viele Mitarbeiter "mit irgendwelchem Hass-und-Hetze-Ideologiequatsch" beschäftigt und zu wenige mit den Kernaufgaben.


„Mir ist unbegreiflich, dass es niemanden im Vorfeld gab, dem der Fehler aufgefallen ist. Ein solcher Fauxpas ist auch mitnichten zum ersten Mal passiert: Gerade im CSU-Bundesverkehrsministerium hat das schlampige Arbeiten geradezu Tradition. Die Bundesregierung wäre angeraten, bei der Stellenvergabe auf die Qualifikation der Bewerber zu achten, damit derartige Fehler in Zukunft nicht passieren. Fest steht aber: ganz offensichtlich nimmt man es bei der Bundesregierung mit Recht und Gesetz nicht so genau und hofft darauf, dass Fehler keinem auffallen. Diese Ansichten müssen definitiv Konsequenzen personeller Natur haben!“

Medien berichten, dass bereits vor mehreren Wochen eine enorme Menge teils sensibler Daten von Bundes- und Landtagsabgeordneten, Künstlern und...

Weiterlesen

Am Montag, den 7. Januar 2019 um 18:30 lädt der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner in seinem Erfurter Wahlkreisbüro in der Iderhoffstraße 37 z...

Weiterlesen

Nachdem ZDF-Intendant Bellut bereits gestern mit Qualitätseinbußen im öffentlich-rechtlichen Fernsehen drohte, sollten die Beiträge nicht erhöht...

Weiterlesen

Nach dem Zwischenfall beim Flug Angela Merkels zum G 20 Gipfel in Argentinien, der mit einem Linienflug fortgesetzt werden musste, nachdem eine...

Weiterlesen

Stephan Brandner, Geraer Bundestagsabgeordneter der AfD, besuchte die Geraer Verkehrsbetriebe, um sich bei einem Gespräch mit deren Geschäftsführer...

Weiterlesen

Wie verschiedene Medien berichten, wurde Til Schweigers Kinoflop „Head full of honey" bereits wieder aus den amerikanischen Kinos verbannt, bevor er...

Weiterlesen

Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer Entscheidung vom 11.12.2018 die Organklage der AfD-Bundestagsfraktion als unzulässig abgewiesen.  

Die...

Weiterlesen

Der deutsche Rundfunkbeitrag ist laut eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs rechtmäßig. Der Beitrag sei keine unerlaubte staatliche Beihilfe und...

Weiterlesen

Ohne Unterstützung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz blieb heute ein Antrag der AfD-Fraktion, Justizministerin Barley zum Inhalt ihres...

Weiterlesen

Stephan Brandner, Bundestagsabgeordneter aus Gera, stattete am Wochenende dem hiesigen Ortsverband des Technischen Hilfswerkes (THW) in der...

Weiterlesen