Brandner (AfD) Versagen des Justizministeriums bei der Straßenverkehrsordnung muss Konsequenzen haben – weniger Ideologiequatsch, mehr Kompetenz!

Die umstrittene Änderung der Straßenverkehrsordnung ist aufgrund eines Formfehlers nicht anwendbar. Bereits 1999 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass es sich bei dem Zitiergebot, also der Verpflichtung, bei Verordnungen korrekt die Gesetzesgrundlage anzugeben, um ein "unerlässliches Element des demokratischen Rechtsstaates" handele. Zudem: Eine Verordnung, die auf mehreren Ermächtigungsgrundlagen beruhe, müsse diese vollständig zitieren. Werde dagegen verstoßen, führe dies "zur Nichtigkeit der Verordnung".

Stephan Brandner, Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, erkundigte sich bei der Bundesregierung, ob und inwieweit das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in die Überprüfung von Bundesverordnungen einbezogen werde. Laut Auskunft der Bundesregierung würden „sämtliche Entwürfe für Verordnungen der Bundesministerien (…) durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) rechtsförmlich und rechtssystematisch geprüft (§62 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit den §§ 46, 42 Absatz 4 GGO)“.


Brandner erklärt, dass ein simpler Formfehler von einem personell üppig besetzen Justizministerium im Rahmen einer solchen Prüfung auf keinen Fall übersehen werden dürfe, da, wie sich im aktuellen Fall zeige, derartige Fehler ein enormes Chaos in ganz Deutschland verursachen würden. Offenbar seien dort zu viele Mitarbeiter "mit irgendwelchem Hass-und-Hetze-Ideologiequatsch" beschäftigt und zu wenige mit den Kernaufgaben.


„Mir ist unbegreiflich, dass es niemanden im Vorfeld gab, dem der Fehler aufgefallen ist. Ein solcher Fauxpas ist auch mitnichten zum ersten Mal passiert: Gerade im CSU-Bundesverkehrsministerium hat das schlampige Arbeiten geradezu Tradition. Die Bundesregierung wäre angeraten, bei der Stellenvergabe auf die Qualifikation der Bewerber zu achten, damit derartige Fehler in Zukunft nicht passieren. Fest steht aber: ganz offensichtlich nimmt man es bei der Bundesregierung mit Recht und Gesetz nicht so genau und hofft darauf, dass Fehler keinem auffallen. Diese Ansichten müssen definitiv Konsequenzen personeller Natur haben!“

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag fordert die Verankerung der deutschen Sprache im Grundgesetz. Während die Nennung der Landessprache in einem...

Weiterlesen

Am Freitag, dem 23. Februar, machte sich die zweite Besuchergruppe des AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner, diesmal vorrangig mit Bürgern aus...

Weiterlesen

Wie sich aus einer Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Brandner an die Bundesregierung ergibt, sind die Ausgaben der Bundesregierung, die zur...

Weiterlesen

Die Anzahl der Straftaten an Erfurter Bahnhöfen, die im Jahr 2016 registriert wurden, hat sich im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt: wurden im Jahr...

Weiterlesen

Der Kampf gegen den Linksextremismus ist der Bundesregierung im vergangenen Jahr 2017 gerade einmal 1,5 Millionen Euro wert gewesen. Dies entspricht...

Weiterlesen

In Bad Berka, dem bekannten Klinikstandort südlich von Weimar, soll es in Kürze Thüringens zweiten "Bestattungswald" geben. Damit kommen die...

Weiterlesen

Wie sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage des AfD-Abgeordneten Brandner ergibt, erhielt die Amadeu-Antonio-Stiftung...

Weiterlesen

In Thüringen steht die Wahl des Verfassungsgerichtspräsidenten unmittelbar bevor. Offensichtlich kommt es im Vorhinein zu keiner Einigung der...

Weiterlesen

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs hat errechnet, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio bis zum Ende des Jahres 2020 einen Überschuss von...

Weiterlesen

Wie die Staatsanwaltschaft Gera mitteilt, waren die Äußerungen des AfD-Bundestagsabgeordneten Brandner, auch Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, die...

Weiterlesen