Brandner (AfD): Wenn ein Verein für politisch Verfolgte selbst zum Verfolger wird

Am letzten Novemberwochenende entschied der Geraer Verein "Gedenkstätte Amthordurchgang" den Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner aufgrund seiner Mitgliedschaft in der Alternative für Deutschland auszuschließen. Der Verein wurde im Herbst 1997 mit dem Ziel, die Aufarbeitung und Dokumentation von politischer Verfolgung und Widerstand unter den zwei deutschen Diktaturen in die öffentliche Diskussion zu bringen, gegründet. Er soll nach eigenen Angaben auf der Netzseite dazu dienen, Erinnerungen zu wahren und künftige Generationen für Machtstrukturen, Demokratieverständnis und Zivilcourage zu sensibilisieren. Brandner ist bereits seit dem Jahre 2005 Mitglied.
 

„Dass gerade ein solcher Verein, der das Gedenken an zwei Diktaturen und die politische Verfolgung in totalitären Systemen aufrechterhalten soll, in dasselbe gefährliche Denkmuster verfällt, wie jene Akteure, deren Gräueltaten in der vom Verein betriebenen Gedenkstätte zur Ausstellung gebracht werden, ist höchst bedenklich“, meint Stephan Brandner selbst dazu.

 
Brandner war bei der Entscheidung über seinen Ausschluss persönlich vor Ort und empfand die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben, eher als Verhör.

 
„Wir leben in einem Rechtsstaat, weshalb ich auch den Rechtsweg gehen werde. Die vollkommen haltlosen Vorwürfe gegen mich können in einem solchen Rechtsstaat keinen Bestand haben. Mein einziges ‚Vergehen‘ ist die Mitgliedschaft in der AfD, jener Partei, die stärkste Kraft in Thüringen geworden ist und sich für Demokratie, Recht und Freiheit einsetzt. Ich muss und werde in diesem Verein bleiben, um dafür zu sorgen, dass die wichtigen Vereinsziele tatsächlich wieder umgesetzt und nicht mit den Füßen getreten werden, wie in meinem Falle. Auch hier gilt: Wehret den Anfängen der politischen Verfolgung.“

Die Bundesregierung will laut eigener Aussage eine zentrale Ansprechstelle zum Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträger schaffen.

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