Brandner (AfD): „YouTube unterliegt AfD-Bundestagsfraktion – Löschung von Video war rechtswidrig!"

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag war in einem Rechtsstreit, in dem es um die Löschung eines Videos der Fraktion durch die Videoplattform YouTube ging, vor dem Kammergericht Berlin (10 W 172/18, Beschluss vom 22.03.2019) erfolgreich. Damit wurde YouTube erstmals die Entfernung eines rechtmäßigen Inhalts untersagt. Zweitinstanzlich steht nun fest, dass die Plattform das von der Fraktion veröffentlichte Video „Flensburger Täter ‚Flüchtling‘ aus Eritrea!“, das die Folgen der Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Merkel thematisiert, nicht löschen durfte. Bei Zuwiderhandlungen gegen die einstweilige Verfügung des Kammergerichts droht YouTube ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft. YouTube hatte die Löschung des Videos und den zeitlich begrenzten Ausschluss der AfD-Fraktion von der Funktion des Livestreaming unter anderem mit dem Verstoß gegen sogenannte  Community-Richtlinien begründet, die keine „hasserfüllten Inhalte“ zuließen. Darauf, so das Kammergericht, könne sich YouTube nicht berufen, da das Video „evident keine ‚Hasserfüllten Inhalte‘ nach der Definition der Antragsgegnerin enthält“. Auch Verstöße gegen die im Netzwerkdurchsetzungsgesetz aufgeführten Straftatbestände seien „ganz offensichtlich nicht erfüllt“.

Dazu teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete und Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, mit:

„Der Beschluss des Kammergerichts Berlin ist ein wichtiger Sieg für uns und für alle Menschen, denen die Meinungsfreiheit am Herzen liegt. Er ist zudem eine schallende Ohrfeige für die Hobbyzensoren von YouTube. Von weit über diesen Fall hinausreichender Bedeutung ist die Feststellung des Gerichts, dass eine zulässige Meinungsäußerung nicht von der Plattform entfernt werden darf. Herausgestellt wurde auch, dass Grundrechte - wie hier das auf Meinungsfreiheit - auch von einem Monopolisten wie YouTube zu beachten sind.

Die Entscheidung zeigt uns, dass wir mit unserer Öffentlichkeitsarbeit auf dem richtigen Weg sind und uns im Einklang mit den Gesetzen befinden. Wir werden uns als größte Oppositionspartei auch in Zukunft nicht von den selbsternannten Internetzensoren einschüchtern lassen und unser Recht auf freie Meinungsäußerung selbstbewusst wahrnehmen. Und: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz bekämpfen wir nach wie vor - unser Ziel ist dessen Abschaffung!“

Noch bis Donnerstag sollen bei eisigen Temperaturen zigtausende Berliner ohne Strom auskommen. Der in kurzer Zeit zweite links motivierte Anschlag auf...

Weiterlesen

Nach dem Willen der Bundesjustizministerin Hubig soll künftig, wer wegen Volksverhetzung verurteilt wurde, sein passives Wahlrecht für bis zu fünf...

Weiterlesen

Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervorgeht, die unter Federführung des Parlamentarischen Geschäftsführers und...

Weiterlesen

BERLIN. Zu den bekannt gewordenen Plänen, wonach EU-Steuerzahler für milliardenschwere Pensionsverpflichtungen ehemaliger EU-Abgeordneter aufkommen...

Weiterlesen

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung sogenannter Scheinvaterschaften beschlossen. Anfang des Jahres 2024 hatte ein „Mr....

Weiterlesen

Nach aktuellen Medienberichten hat Friedrich Merz Tausende von Strafanzeigen wegen Beleidigung gestellt. In mehreren Fällen soll es im Zuge der...

Weiterlesen

Der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags hat gegen die Stimmen der AfD und mit den Stimmen aller anderen Fraktionen den Antrag des BSW auf...

Weiterlesen

Der thüringische Innenminister Georg Maier (SPD) hatte zuletzt behauptet, dass es ein „Remigrationskonzept der AfD“ gebe, das menschenwürdewidrig die...

Weiterlesen

Wie die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion (Drucksache 21/2497) unter Federführung des Parlamentarischen...

Weiterlesen

Wie die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Drucksache 21/2661) unter Federführung des Parlamentarischen...

Weiterlesen