Brandner (AfD): „YouTube unterliegt AfD-Bundestagsfraktion – Löschung von Video war rechtswidrig!"

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag war in einem Rechtsstreit, in dem es um die Löschung eines Videos der Fraktion durch die Videoplattform YouTube ging, vor dem Kammergericht Berlin (10 W 172/18, Beschluss vom 22.03.2019) erfolgreich. Damit wurde YouTube erstmals die Entfernung eines rechtmäßigen Inhalts untersagt. Zweitinstanzlich steht nun fest, dass die Plattform das von der Fraktion veröffentlichte Video „Flensburger Täter ‚Flüchtling‘ aus Eritrea!“, das die Folgen der Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Merkel thematisiert, nicht löschen durfte. Bei Zuwiderhandlungen gegen die einstweilige Verfügung des Kammergerichts droht YouTube ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft. YouTube hatte die Löschung des Videos und den zeitlich begrenzten Ausschluss der AfD-Fraktion von der Funktion des Livestreaming unter anderem mit dem Verstoß gegen sogenannte  Community-Richtlinien begründet, die keine „hasserfüllten Inhalte“ zuließen. Darauf, so das Kammergericht, könne sich YouTube nicht berufen, da das Video „evident keine ‚Hasserfüllten Inhalte‘ nach der Definition der Antragsgegnerin enthält“. Auch Verstöße gegen die im Netzwerkdurchsetzungsgesetz aufgeführten Straftatbestände seien „ganz offensichtlich nicht erfüllt“.

Dazu teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete und Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, mit:

„Der Beschluss des Kammergerichts Berlin ist ein wichtiger Sieg für uns und für alle Menschen, denen die Meinungsfreiheit am Herzen liegt. Er ist zudem eine schallende Ohrfeige für die Hobbyzensoren von YouTube. Von weit über diesen Fall hinausreichender Bedeutung ist die Feststellung des Gerichts, dass eine zulässige Meinungsäußerung nicht von der Plattform entfernt werden darf. Herausgestellt wurde auch, dass Grundrechte - wie hier das auf Meinungsfreiheit - auch von einem Monopolisten wie YouTube zu beachten sind.

Die Entscheidung zeigt uns, dass wir mit unserer Öffentlichkeitsarbeit auf dem richtigen Weg sind und uns im Einklang mit den Gesetzen befinden. Wir werden uns als größte Oppositionspartei auch in Zukunft nicht von den selbsternannten Internetzensoren einschüchtern lassen und unser Recht auf freie Meinungsäußerung selbstbewusst wahrnehmen. Und: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz bekämpfen wir nach wie vor - unser Ziel ist dessen Abschaffung!“

Der neue Ostbeauftragte Carsten Schneider setzt die schlechten Traditionen seines Vorgängers Wanderwitz fort.

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