Brandner (AfD): „YouTube unterliegt AfD-Bundestagsfraktion – Löschung von Video war rechtswidrig!"

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag war in einem Rechtsstreit, in dem es um die Löschung eines Videos der Fraktion durch die Videoplattform YouTube ging, vor dem Kammergericht Berlin (10 W 172/18, Beschluss vom 22.03.2019) erfolgreich. Damit wurde YouTube erstmals die Entfernung eines rechtmäßigen Inhalts untersagt. Zweitinstanzlich steht nun fest, dass die Plattform das von der Fraktion veröffentlichte Video „Flensburger Täter ‚Flüchtling‘ aus Eritrea!“, das die Folgen der Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Merkel thematisiert, nicht löschen durfte. Bei Zuwiderhandlungen gegen die einstweilige Verfügung des Kammergerichts droht YouTube ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft. YouTube hatte die Löschung des Videos und den zeitlich begrenzten Ausschluss der AfD-Fraktion von der Funktion des Livestreaming unter anderem mit dem Verstoß gegen sogenannte  Community-Richtlinien begründet, die keine „hasserfüllten Inhalte“ zuließen. Darauf, so das Kammergericht, könne sich YouTube nicht berufen, da das Video „evident keine ‚Hasserfüllten Inhalte‘ nach der Definition der Antragsgegnerin enthält“. Auch Verstöße gegen die im Netzwerkdurchsetzungsgesetz aufgeführten Straftatbestände seien „ganz offensichtlich nicht erfüllt“.

Dazu teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete und Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, mit:

„Der Beschluss des Kammergerichts Berlin ist ein wichtiger Sieg für uns und für alle Menschen, denen die Meinungsfreiheit am Herzen liegt. Er ist zudem eine schallende Ohrfeige für die Hobbyzensoren von YouTube. Von weit über diesen Fall hinausreichender Bedeutung ist die Feststellung des Gerichts, dass eine zulässige Meinungsäußerung nicht von der Plattform entfernt werden darf. Herausgestellt wurde auch, dass Grundrechte - wie hier das auf Meinungsfreiheit - auch von einem Monopolisten wie YouTube zu beachten sind.

Die Entscheidung zeigt uns, dass wir mit unserer Öffentlichkeitsarbeit auf dem richtigen Weg sind und uns im Einklang mit den Gesetzen befinden. Wir werden uns als größte Oppositionspartei auch in Zukunft nicht von den selbsternannten Internetzensoren einschüchtern lassen und unser Recht auf freie Meinungsäußerung selbstbewusst wahrnehmen. Und: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz bekämpfen wir nach wie vor - unser Ziel ist dessen Abschaffung!“

Der Thüringer AfD-Bundestagsabgeordnete und Direktkandidat für den Wahlkreis 194, Gera-Greiz-Altenburger Land, Stephan Brandner, freut sich, dass...

Weiterlesen

Der Thüringer AfD-Bundestagsabgeordnete und Direktkandidat für den Wahlkreis 194, Gera-Greiz-Altenburger Land, Stephan Brandner, zeigt sich höchst...

Weiterlesen

Am Sonntag, dem 26. September 2021, wird die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag und voraussichtlich zum 8. Thüringer Landtag stattfinden. Für die...

Weiterlesen

Noch im Landtagswahlkampf 2019 warb die CDU mit: „Windkraftwahnsinn – Schluss damit!“.
 

Nicht einmal zwei Jahre später ist es für Auma-Weidatals...

Weiterlesen

Fast zehn Jahre warten die Bürger von Großebersdorf, Frießnitz und Burkersdorf jetzt auf die längst versprochene Umgehungsstraße.

 

Der Unmut der...

Weiterlesen

Am gestrigen 1. Mai kam es, wie in jedem Jahr, zu einer massiven Gewalteskalation der linken Szene auch in Berlin. Stephan Brandner, stellvertretender...

Weiterlesen

Seit geraumer Zeit warb die Erfurter BUGA GmbH dafür, schon im Vorverkauf die Dauerkarten für die Bundesgartenschau zu erwerben. Viele Erfurter und...

Weiterlesen

Am heutigen 30. April endet die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Zuvor war die Aussetzung vom 31. Dezember auf den 1. Februar und dann ein...

Weiterlesen

Das im Geldwäschegesetz verankerte Transparenzregister stellt für viele ehrenamtliche Vereine eine oftmals unnötige Bürokratie und damit zusätzliche...

Weiterlesen

Im vergangenen Jahr hatte das Bundeswirtschaftsministerium bekannt gegeben, eine staatliche Presseförderung in Höhe von 220 Millionen Euro gewähren zu...

Weiterlesen