Brandner (AfD): „YouTube unterliegt AfD-Bundestagsfraktion – Löschung von Video war rechtswidrig!"

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag war in einem Rechtsstreit, in dem es um die Löschung eines Videos der Fraktion durch die Videoplattform YouTube ging, vor dem Kammergericht Berlin (10 W 172/18, Beschluss vom 22.03.2019) erfolgreich. Damit wurde YouTube erstmals die Entfernung eines rechtmäßigen Inhalts untersagt. Zweitinstanzlich steht nun fest, dass die Plattform das von der Fraktion veröffentlichte Video „Flensburger Täter ‚Flüchtling‘ aus Eritrea!“, das die Folgen der Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Merkel thematisiert, nicht löschen durfte. Bei Zuwiderhandlungen gegen die einstweilige Verfügung des Kammergerichts droht YouTube ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft. YouTube hatte die Löschung des Videos und den zeitlich begrenzten Ausschluss der AfD-Fraktion von der Funktion des Livestreaming unter anderem mit dem Verstoß gegen sogenannte  Community-Richtlinien begründet, die keine „hasserfüllten Inhalte“ zuließen. Darauf, so das Kammergericht, könne sich YouTube nicht berufen, da das Video „evident keine ‚Hasserfüllten Inhalte‘ nach der Definition der Antragsgegnerin enthält“. Auch Verstöße gegen die im Netzwerkdurchsetzungsgesetz aufgeführten Straftatbestände seien „ganz offensichtlich nicht erfüllt“.

Dazu teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete und Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, mit:

„Der Beschluss des Kammergerichts Berlin ist ein wichtiger Sieg für uns und für alle Menschen, denen die Meinungsfreiheit am Herzen liegt. Er ist zudem eine schallende Ohrfeige für die Hobbyzensoren von YouTube. Von weit über diesen Fall hinausreichender Bedeutung ist die Feststellung des Gerichts, dass eine zulässige Meinungsäußerung nicht von der Plattform entfernt werden darf. Herausgestellt wurde auch, dass Grundrechte - wie hier das auf Meinungsfreiheit - auch von einem Monopolisten wie YouTube zu beachten sind.

Die Entscheidung zeigt uns, dass wir mit unserer Öffentlichkeitsarbeit auf dem richtigen Weg sind und uns im Einklang mit den Gesetzen befinden. Wir werden uns als größte Oppositionspartei auch in Zukunft nicht von den selbsternannten Internetzensoren einschüchtern lassen und unser Recht auf freie Meinungsäußerung selbstbewusst wahrnehmen. Und: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz bekämpfen wir nach wie vor - unser Ziel ist dessen Abschaffung!“

Während die gesamte deutsche Bevölkerung faktisch eingesperrt und Ausgangsverboten unterworfen war, Einzelhandel, Gastronomie, Hotellerie und...

Weiterlesen

Nach Medienberichten erhält auch der Erfurter Flughafen Bundesmittel, die ihm in der 'Pandemie' helfen sollen, teilte Verkehrsminister Andreas Scheuer...

Weiterlesen

 Seit den heftigen Schneefällen in Gera am Wochenende hatte es die Stadt Gera auch Donnerstag nicht geschafft, die Hauptverkehrswege zu räumen....

Weiterlesen

Die Bundesregierung plant nicht, weder aus Solidarität mit den Notleidenden der Coronakrise, noch aus haushälterischen Gründen, auf einen Teil ihrer...

Weiterlesen

Im Auftrag des AfD-Bundestagsabgeordneten und ehemaligen Rechtsausschussvorsitzenden Stephan Brandner hat der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen...

Weiterlesen

Wie sich aus einem Fragekatalog der AfD-Fraktion im Geraer Stadtrat, der federführend von dem Geraer Bundestagsabgeordneten und Stadtrat Stephan...

Weiterlesen

Mit Stand 10. Dezember 2020 (aktuellere Daten kann die Stadtverwaltung nicht vorlegen) hatte die Stadt Gera bereits rund 25.000 Euro aus Bußgeldern...

Weiterlesen

Die Stadt Gera sieht sich nicht in der Lage eine Prognose zur erwarteten Insolvenzwelle, die nach der Beendigung der Aussetzung der...

Weiterlesen

Vor einem Jahr wurde in Thüringen ein bürgerlicher Ministerpräsident, Thomas Kemmerich, mit Hilfe von AfD, CDU und FDP gewählt. Stephan Brandner,...

Weiterlesen

Mit einem umfangreichen Fragenkatalog hat sich die AfD-Fraktion im Geraer Stadtrat unter der Federführung von Stephan Brandner, der auch Geraer...

Weiterlesen