Brandner: Bundesverfassungsgericht duckt sich weg und druckst zur Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus herum

Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag gegen den Ausschluss von ungeimpften und negativ getesteten Abgeordneten von der Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar aufgrund der 2G-Plus-Regel als unzulässig verworfen. Auch der Antrag von Fraktionschef Tino Chrupalla, der aufgrund der Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate nach der ursprünglich geltenden 2G-Plus-Regel nicht an der Gedenkveranstaltung hätte teilnehmen können, wurde negativ beschieden.
 

Das Bundesverfassungsgericht verwies dabei auf die am Dienstag bekannt gewordene Änderung der Regelung durch den Bundestag, nach der die Kürzung des Genesenenstatus nicht für Bundestagsabgeordnete gelte. Damit könne Chrupalla an der Gedenkveranstaltung teilnehmen.

 

Mit Blick auf die anderen betroffenen Abgeordneten entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der Ausschluss ungeimpfter und nicht genesener Abgeordneter von der Teilnahme an der Gedenkstunde keinen schwerwiegenden Eingriff in ihr Recht auf freie Mandatsausübung darstelle. Zudem unterscheide sich eine Gedenkstunde deutlich von der sonstigen parlamentarischen Arbeit, Abgeordnete seien bei einer solchen Veranstaltung bloße Zuhörer.

 

Dazu teilt der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, mit:

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist unverständlich und enttäuschend. Das Bundesverfassungsgericht drückt sich wie so häufig durch die Verwerfung einer Klage vor einer inhaltlichen Entscheidung. Dabei ist es mehr als verwunderlich, dass das Gericht offenbar die Gedenkveranstaltung für die Opfer des Nationalsozialismus als weniger wichtig ansieht als jegliche reguläre Plenardebatte.


Die Argumentation im Fall Chrupalla lässt zudem den Verdacht aufkommen, dass hier zwischen Bundesverfassungsgericht und der Bundestagsspitze getrickst wurde. Denn das Gericht verweist darauf, dass Chrupalla durch die am Dienstag bekannt gewordene Sonderregelung für Bundestagsabgeordnete, die nun anders als normale Bürger plötzlich wieder 180 Tage als genesen gelten, am Donnerstag Zugang zu der Gedenkveranstaltung habe. Diesen hatte er aber nach der ursprünglichen Regelung und im Zeitpunkt der Klageeinreichung nicht. Wurde hier zwischen dem Gericht und der Bundestagsspitze eifrig telefoniert, um ein Obsiegen der AfD-Fraktion zu verhindern?


Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist damit noch nicht vorweggenommen. Man darf sich fragen, was noch passieren muss, damit das Bundesverfassungsgericht der inzwischen viel zu langen Reihe der demokratiefeindlichen Ausgrenzungen der AfD etwa durch die Versagung des Zugangs zu parlamentarischen Veranstaltungen, der Versagung eines Vizepräsidentenamtes oder der gleichberechtigten Mitwirkung in den Bundestagsausschüssen ein Ende setzt.“

Nach einem intensiven Informationsgespräch über die Arbeit des Weimarer Republik e.V. in dieser Woche, zeigt sich der AfD-Bundestagsabgeordnete...

Weiterlesen

Am gestrigen Dienstag besuchte der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner die Europäische Jugendbildungs- und Begegnungsstätte (EJBW) in Weimar....

Weiterlesen

Plötzlich und offenbar für alle Betroffenen überraschend, steht in Gera-Frankenthal die Schließung des Kindergartens im Raum. Es geht dabei angeblich...

Weiterlesen

Berlin, 21. Februar 2019. Gleich zweimal verweigerte eine geschlossene Front der Abgeordneten aller übrigen Fraktionen in der heutigen Sitzung des...

Weiterlesen

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 29. Januar 2019, der heute öffentlich wurde, festgestellt, dass ein Wahlrechtsausschluss von...

Weiterlesen

Zum Internationalen Tag der Muttersprache am heutigen 21. Februar erinnert die Bundestagslandesgruppe Thüringen an den Antrag der AfD-Fraktion,...

Weiterlesen

Der AfD-Bundestagsabgeordnete und Justiziar der Fraktion, Stephan Brandner, hat den wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages dazu befragt,...

Weiterlesen

Am Mittwoch, den 27. Februar 2019 um 18:30 lädt der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner im Geraer Klimperkasten zu einem weiteren...

Weiterlesen

Die große Ausschussmehrheit der Altparteien lehnte den AfD-Antrag, eine Anhörung zu der Frage nach der Aufnahme der deutschen Sprache in das...

Weiterlesen

Am heutigen Donnerstag meldete der Buchgroßhändler KNV, der am nördlichen Stadtrand von Erfurt sein Logistikzentrum mit rund 1.000 Mitarbeitern...

Weiterlesen