Brandner: Entscheidung von Karlsruhe zum hohen Zinssatz bei Steuernachzahlungen ist richtig und wichtig

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Zinsen für Steuererstattungen und Steuernachzahlungen von sechs Prozent pro Jahr angesichts der noch immer anhaltenden Niedrigzinsphase seit 2014 verfassungswidrig sind. Es ordnet eine rückwirkende Korrektur ab 2019 an. Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hatte bereits 2018 unter der Federführung des Abgeordneten Stephan Brandner einen Gesetzentwurf (Drs. 19/5491) vorgelegt, der den verfassungswidrigen Zustand beenden sollte. Dieser sah vor, die Höhe des Zinssatzes an den Basiszinssatz des Paragraph 247 BGB zu koppeln und durch einen Aufschlag zu ergänzen, sodass eine zukunftssichere Flexibilisierung stattfindet. Er wurde von sämtlichen anderen Fraktionen abgelehnt. 

Hierzu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete und Justiziar der Fraktion, Stephan Brandner: 

„Es ist richtig und wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht diesen verfassungswidrigen Zustand endlich beendet hat und beschämend, dass sämtliche anderen Fraktionen im Bundestag sowie die Bundesregierung es so weit kommen ließen, statt selbst tätig zu werden und unserem Gesetzentwurf zuzustimmen. Und jetzt: Millionenerstattungen an die Steuerbürger - dank der AfD-Bundestagsfraktion! Einmal mehr hätte man nur auf die AfD-Fraktion hören müssen, um eine verfassungskonforme, bürgerfreundliche und zukunftssichere Politik zu machen.“

Die Bundesregierung will laut eigener Aussage eine zentrale Ansprechstelle zum Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträger schaffen.

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