Brandner: Karlsruhe muss Selbstbedienung bei der Parteienfinanzierung einen Riegel vorschieben

Zum Auftakt der zweitägigen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe über das von der AfD-Bundestagsfraktion bereits 2018 eingeleitete Organstreitverfahren gegen die von der Großen Koalition beschlossene Neuregelung der Parteienfinanzierung (Az. 2 BvE 5/18) erklärt der Justiziar der AfD-Bundestagfraktion, Stephan Brandner:
 

„Der Beginn der Verhandlung zur Parteienfinanzierung vor dem Bundesverfassungsgericht, insbesondere nach der Verschiebung im Januar, ist längst überfällig. Die Neuregelung hat die deutschen Bürger bereits zig Millionen Euro gekostet und weist zahlreiche verfassungsrechtliche Mängel auf. Die AfD-Fraktion hatte bereits 2018 Organklage eingereicht, weil sie durch den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens in ihren Rechten verletzt worden ist.
 

Erfahrungsgemäß ist zwar nicht mit einer schnellen Entscheidung in Karlsruhe zu rechnen – es ist aber zu hoffen, dass Karlsruhe der Selbstbedienungsmentalität bei der Parteienfinanzierung möglichst bald einen Riegel vorschiebt.“

Die Bundesregierung will laut eigener Aussage eine zentrale Ansprechstelle zum Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträger schaffen.

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