Brandner: Rechtsschutz für die Opposition erscheint faktisch dysfunktional

Berlin, 11. August 2021. Zur Ablehnung eines Eilantrags durch das Bundesverfassungsgericht in der Frage der verweigerten Wahl eines Vizepräsidenten des Bundestages aus den Reihen der AfD-Fraktion teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete und Justiziar der Fraktion, Stephan Brandner, mit:

„Geradezu erwartungsgemäß hat das Gericht uns die Eilsache leider verlieren lassen, sich aber zur Hauptsache so gut wie gar nicht geäußert. Dass in der Hauptsache zeitnah in unserem Sinne entschieden wird, ist sehr zu hoffen und wäre im Sinne einer funktionierenden Demokratie. Es ist nämlich niemanden zu erklären, warum sich sämtliche anderen Fraktionen im Bundestag nicht an das halten, was sie mit der Geschäftsordnung und dem Beschluß auf der Drs. 19/3 im Oktober 2017 selber beschlossen haben und vorsätzlich von ihnen selbst gesetztes Recht brechen. Im Übrigen ist leider wieder einmal festzustellen, dass Rechtsschutz für die Opposition vor dem Bundesverfassungsgericht – und gerade für die Alternative für Deutschland – im Inland inzwischen faktisch dysfunktional erscheint.“

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