Bundesverfassungsgericht lehnt Oppositionsrechte zu Corona ab – Flucht aus der Verantwortung nach viereinhalb Jahren

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Beschluss im Organstreitverfahren der AfD-Fraktion und mehrerer Abgeordneter gegen die 2G+-Zugangsregeln im Deutschen Bundestag veröffentlicht. Während der Antrag eines Abgeordneten als „offensichtlich unbegründet“ zurückgewiesen wurde, erklärte das Gericht die Anträge der AfD-Fraktion sowie von zwei weiteren Abgeordneten bereits für unzulässig.

Zu der Entscheidung teilt der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, mit:

„Was das Bundesverfassungsgericht heute nach über vier Jahren Verfahrensdauer vorlegt, überzeugt nicht ansatzweise.

Das Gericht selbst führt in seiner Entscheidung aus, dass die 2G+-Regel als gezielt gegen die AfD-Fraktion gerichtet wahrgenommen werden und sogar zu Auseinandersetzungen im Parlament führen konnte. Es erkennt ausdrücklich an, dass die Platzierung auf der Tribüne die öffentliche Wahrnehmung des Gesamtverhaltens der Fraktion beeinträchtigte und dass die Stigmatisierung der betroffenen Abgeordneten unmittelbar mit ihrer Fraktionszugehörigkeit verbunden war. Gleichwohl verneint das Gericht eine Verletzung von Fraktionsrechten mit der fadenscheinigen Begründung, die Fraktion habe nicht hinreichend dargelegt, wie ihre Rechte verletzt seien. Wer solche offensichtlichen Widersprüche produziert, um einer inhaltlichen Entscheidung auszuweichen, verliert den Anspruch, als Hüter der Verfassung ernst genommen zu werden.

Im Übrigen begnügt sich das Gericht mit einer zirkulären Begründung: Die 2G+-Regel sei notwendig gewesen, weil ohne sie Mindestabstände im Plenum hätten eingehalten werden müssen. Dass die Stigmatisierung ungeimpfter Abgeordneter nicht so schlimm gewesen sein soll, weil die Maßnahmen ja nur befristet waren, ist angesichts der fast zweijährigen Dauer der Corona-Maßnahmen und ihrer wiederholten Verlängerungen zynisch.“

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