Bundesverfassungsgericht lehnt Oppositionsrechte zu Corona ab – Flucht aus der Verantwortung nach viereinhalb Jahren

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Beschluss im Organstreitverfahren der AfD-Fraktion und mehrerer Abgeordneter gegen die 2G+-Zugangsregeln im Deutschen Bundestag veröffentlicht. Während der Antrag eines Abgeordneten als „offensichtlich unbegründet“ zurückgewiesen wurde, erklärte das Gericht die Anträge der AfD-Fraktion sowie von zwei weiteren Abgeordneten bereits für unzulässig.

Zu der Entscheidung teilt der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, mit:

„Was das Bundesverfassungsgericht heute nach über vier Jahren Verfahrensdauer vorlegt, überzeugt nicht ansatzweise.

Das Gericht selbst führt in seiner Entscheidung aus, dass die 2G+-Regel als gezielt gegen die AfD-Fraktion gerichtet wahrgenommen werden und sogar zu Auseinandersetzungen im Parlament führen konnte. Es erkennt ausdrücklich an, dass die Platzierung auf der Tribüne die öffentliche Wahrnehmung des Gesamtverhaltens der Fraktion beeinträchtigte und dass die Stigmatisierung der betroffenen Abgeordneten unmittelbar mit ihrer Fraktionszugehörigkeit verbunden war. Gleichwohl verneint das Gericht eine Verletzung von Fraktionsrechten mit der fadenscheinigen Begründung, die Fraktion habe nicht hinreichend dargelegt, wie ihre Rechte verletzt seien. Wer solche offensichtlichen Widersprüche produziert, um einer inhaltlichen Entscheidung auszuweichen, verliert den Anspruch, als Hüter der Verfassung ernst genommen zu werden.

Im Übrigen begnügt sich das Gericht mit einer zirkulären Begründung: Die 2G+-Regel sei notwendig gewesen, weil ohne sie Mindestabstände im Plenum hätten eingehalten werden müssen. Dass die Stigmatisierung ungeimpfter Abgeordneter nicht so schlimm gewesen sein soll, weil die Maßnahmen ja nur befristet waren, ist angesichts der fast zweijährigen Dauer der Corona-Maßnahmen und ihrer wiederholten Verlängerungen zynisch.“

Noch bis Donnerstag sollen bei eisigen Temperaturen zigtausende Berliner ohne Strom auskommen. Der in kurzer Zeit zweite links motivierte Anschlag auf...

Weiterlesen

Nach dem Willen der Bundesjustizministerin Hubig soll künftig, wer wegen Volksverhetzung verurteilt wurde, sein passives Wahlrecht für bis zu fünf...

Weiterlesen

Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervorgeht, die unter Federführung des Parlamentarischen Geschäftsführers und...

Weiterlesen

BERLIN. Zu den bekannt gewordenen Plänen, wonach EU-Steuerzahler für milliardenschwere Pensionsverpflichtungen ehemaliger EU-Abgeordneter aufkommen...

Weiterlesen

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung sogenannter Scheinvaterschaften beschlossen. Anfang des Jahres 2024 hatte ein „Mr....

Weiterlesen

Nach aktuellen Medienberichten hat Friedrich Merz Tausende von Strafanzeigen wegen Beleidigung gestellt. In mehreren Fällen soll es im Zuge der...

Weiterlesen

Der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags hat gegen die Stimmen der AfD und mit den Stimmen aller anderen Fraktionen den Antrag des BSW auf...

Weiterlesen

Der thüringische Innenminister Georg Maier (SPD) hatte zuletzt behauptet, dass es ein „Remigrationskonzept der AfD“ gebe, das menschenwürdewidrig die...

Weiterlesen

Wie die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion (Drucksache 21/2497) unter Federführung des Parlamentarischen...

Weiterlesen

Wie die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Drucksache 21/2661) unter Federführung des Parlamentarischen...

Weiterlesen