Eugen Schmidt/Stephan Brandner: Regierung muss zu möglichen kartellrechtswidrigen Zensurabsprachen von US-Plattformunternehmen Stellung nehmen

Im November 2020 wurde Facebook-Chef Mark Zuckerberg bei einer Anhörung vor dem Justizausschuss des US-Senats von US-Senator Josh Hawley mit durchgestochenen Dokumenten konfrontiert. Die Dokumente belegen die Existenz der "Tasks Plattform". Zucker räumte in der Anhörung die Existenz der Plattform ein. Über die Tasks-Plattform tauschen sich die Unternehmen Facebook, Google und Twitter darüber aus, welche Begriffe, Schlagworte etc. zensiert oder gelöscht werden sollen. Darin könnte eine - auch nach deutschem Recht - kartellrechtlich verbotene Absprache liegen, um zu verhindern, dass Nutzer wegen der Zensur auf einer Plattform auf eine andere Plattform ausweichen können. Hierzu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Eugen Schmidt, Mitglied des Ausschusses für Digitales:
 

„US-Plattformen wie Facebook, Google (YouTube) und Twitter koordinieren gemeinsame Zensurmaßnahmen, wie Mark Zuckerberg vor dem Justizausschuss des US-Senats selbst zugab. Dieses Zensurkartell will die Meinungsäußerung in Deutschland einheitlich kontrollieren und verhindern, dass Nutzer auf weniger zensierte Plattformen ausweichen. Das Bundeskartellamt sollte diese Absprachen untersuchen. Dazu habe ich heute erneut eine schriftliche Frage an die Bundesregierung gerichtet.“


Der parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, ergänzt:

„Die Bundesregierung versucht, durch Geheimgespräche und verdeckte Einflussnahme auf US-Konzerne das in Artikel 5 Absatz 2 des Grundgesetzes verankerte Zensurverbot zu privatisieren und auf die Unternehmen zu verlagern. Sie weiß genau, dass der Staat so etwas nicht machen dürfte, weil es gegen das Grundgesetz verstoßen würde. Um dieses verfassungswidrige Tun zu verhindern, wird die AfD-Fraktion demnächst weitere parlamentarische Initiativen starten.“

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