Stephan Brander: AfD-Fraktion reicht zweite Organklage ein

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat im Streit um die von CDU/CSU und SPD geplanten Änderungen des Grundgesetzes zur Aufweichung der Schuldenbremse am Donnerstagmittag eine zweite Organklage nebst Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.


Nach Auffassung der AfD-Fraktion und 32 zusätzlich klagender Abgeordneter verletzt die kurzfristige Einbringung von Verfassungsänderungen mit vor allem finanzpolitischen Auswirkungen in bisher nicht gekannten Dimensionen die Mitwirkungsrechte der Abgeordneten, da diese sich in der äußerst knapp bemessenen Zeit von wenigen Tagen nicht ausreichend mit den Gesetzesänderungen und den damit verbundenen möglichen Folgen auseinandersetzen können. Gleiches gilt für Sachverständige, deren Expertise bei der Entscheidungsfindung der Abgeordneten von großer Bedeutung ist. Das gilt umso mehr, als nunmehr insgesamt drei Entwürfe zu bewerten sind.


Hierbei berufen sich die Antragsteller auf den sogenannten "Heilmann"-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2023 (2 BvE 4/23). Während dort vor allem der Umfang thematisiert wurde, monieren sie hier nun die nationalen, europäischen und weltweiten haushalterischen und finanzpolitischen Folgen, deren abschließende Feststellung und Bewertung nicht innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit getroffen werden können.



Dazu teilt der Justiziar und Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, mit:

"Der Versuch von Union und SPD, innerhalb weniger Tage drei Grundgesetzänderungen durch den Bundestag zu peitschen, um den Bürgern und den kommenden Generationen eine Rekordneuverschuldung von bis zu einer Billion Euro aufzubürden, ist unverantwortlich. Eine Entscheidung mit so weitreichenden Folgen darf nicht unter Zeitdruck innerhalb weniger Tage getroffen werden. CDU/CSU und SPD müssen sicherstellen, dass den Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Zeit zur Beratung eingeräumt wird, die erforderlich ist, um eine verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen."

Wie heute bekannt wurde, können sich die Städte Erfurt und Weimar über Fördermittel des Bundes aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm freuen.

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