Stephan Brandner: AfD-Fraktion appelliert an Linke, gemeinsam unverzüglich den neuen Bundestag einberufen zu lassen

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Ablehnung der Organklage der AfD-Fraktion zur Einberufung des alten Bundestages deutlich gemacht, dass der am 23. Februar gewählte neue Bundestag jederzeit einberufen werden könnte, wenn dieses von mindestens einem Drittel der Abgeordneten gefordert würde.

Dazu teilt der Justiziar und Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Brandner, mit:

„Die Fraktionen von AfD und Linkspartei vereinen im neugewählten Bundestag mehr als ein Drittel aller Abgeordneten auf sich. Gemeinsam könnten beide Fraktionen daher gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes dafür sorgen, dass der neue Bundestag unverzüglich zusammentreten muss. Dadurch kann verhindert werden, dass der alte und aufgelöste Bundestag über die weitreichenden Schuldenpläne von Union, SPD und Grünen entscheiden kann.

Ich appelliere daher an die Abgeordneten der Linken, trotz aller politischen Unterschiede dabei zu helfen, dem Wählerwillen, der bei der Bundestagswahl zum Ausdruck gekommen ist, Geltung zu verschaffen und gemeinsam mit der AfD-Fraktion die sofortige Konstituierung des neuen Bundestages zu verlangen. So können wir gemeinsam den politischen Taschenspielertrick von Union, SPD und Grünen verhindern und Schaden von unsere Demokratie abwehren. Unsere Hand ist ausgestreckt, die Kontaktmöglichkeiten sind bekannt. Die Linke muss jetzt Farbe bekennen, ob sie Helfershelfer der undemokratischen Umtriebe der Anderen sein will oder aber, ob wie für uns auch für sie das Wohl der Bürger und der demokratische Parlamentarismus an erster Stelle stehen.“

Wie heute bekannt wurde, können sich die Städte Erfurt und Weimar über Fördermittel des Bundes aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm freuen.

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