Stephan Brandner: AfD-Fraktion fordert Bundestagspräsidentin auf, Sondersitzungen abzusagen

Die AfD-Fraktion wird mit allen Möglichkeiten versuchen, zu verhindern, dass mit dem „alten“ Bundestag noch versucht wird, weitreichende Grundgesetzänderungen herbeizuführen. In einem ersten Schritt hat die Fraktion nun die Präsidentin des Deutschen Bundestages, Bärbel Bas, heute mit anwaltlichem Schreiben aufgefordert, die geplanten Sondersitzungen des 20. Deutschen Bundestages abzusagen.

Nach Ansicht der Fraktion ist bereits die Einberufung nichtig, da die in Artikel 39 Abs. 3 S. 3 Grundgesetz festgelegten Voraussetzungen nicht erfüllt werden. So haben nach Angaben der Bundestagspräsidentin lediglich die Fraktionen von CDU und SPD, nicht aber wie vom Grundgesetz gefordert, ein Drittel aller Abgeordneten die Einberufung des Bundestages verlangt. Aus den Willensbekundungen der Fraktionsführungen von CDU und SPD kann die Bundestagspräsidentin aber nicht automatisch schließen, dass jeder einzelne Abgeordnete der Fraktion dieser Forderung auch tatsächlich zustimmt. Dadurch werden die Rechte der einzelnen Abgeordneten des Bundestages verletzt.

Zudem bezweifelt die AfD-Fraktion grundsätzlich, dass die Bundestagspräsidentin den 20. Deutschen Bundestag – abgesehen von Notfällen – zu weiteren außerordentlichen Sitzungen einberufen darf. Das gilt insbesondere, wenn das alte Parlament über so wesentliche Fragen wie die Änderungen des Grundgesetzes entscheiden soll. Die Bundestagspräsidentin ist nach Ansicht der AfD-Fraktion vielmehr verpflichtet, den neuen Bundestag, statt den alten einzuberufen, sobald dies möglich ist. Das dürfte spätestens Ende der kommenden Woche mit Bekanntgabe des amtlichen Wahlergebnisses der Fall sein, so dass die derzeit für den 18.03.2025 angekündigte Sitzung wegfallen muss.

Sollte die Bundestagspräsidentin der Aufforderung der AfD-Fraktion, die geplanten Sondersitzungen abzusagen, bis zum 10. März nicht nachkommen, werden die Fraktion und auch einzelne Abgeordnete das Bundesverfassungsgericht anrufen.

 

Dazu teilt der Justiziar und Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, mit:

„Der von Merz, Klingbeil und Co. begonnene Versuch, die neuen Mehrheiten zu umgehen und mit Hilfe des alten Bundestags faktisch gegen den Wählerwillen zu putschen muss gestoppt werden. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas muss daher unverzüglich die für kommende Woche geplante Sondersitzung des alten Bundestages absagen, um Schaden von der Demokratie abzuwenden. Ganz offensichtlich erfolgt die Einberufung des alten Bundestages ausschließlich mit Blick auf die dort zu erwartenden politischen Mehrheiten. Das ignoriert den Wählerwillen, der sich bei der Bundestagswahl vor knapp zwei Wochen gezeigt hat.

Aus Sicht der AfD-Bundestagsfraktion steht der zeitnahen Einberufung und Konstituierung des 21. Deutschen Bundestages nichts im Wege.

Wir fordern die Bundestagspräsidentin daher auf, die Einberufung des alten Bundestages zurückzunehmen und schnellstmöglich den 21. Deutschen Bundestag einzuberufen, damit dieser über die anstehenden Fragen entscheiden kann. Im Übrigen appellieren wir an die Linken, über ihren Schatten zu springen und mit uns zusammen nach Art. 39 Abs. 3 GG die Bundestagspräsidentin aufzufordern, unverzüglich den neuen Bundestag einzuberufen.“

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