Stephan Brandner: AfD-Fraktion klagt gegen Sondersitzung

Nach dem Bundestagspräsidentin Bärbel Bas entschieden hat, die Einladung zu den Sondersitzungen des 20. Deutschen Bundestages für den 13. und 18. März nicht zurückzunehmen, wird die AfD-Fraktion im Laufe des Montags eine Organklage nebst Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

Mit ihrem Eilantrag macht die Fraktion die Verfassungswidrigkeit der Einberufung der Sondersitzungen geltend und beruft sich hier auch auf Rechte des Bundestags selbst. Sie stützt sich auf die Verletzung von Organisations- und Mitwirkungsrechten, wenn in fehlerhafter Weise das Alt-Parlament zu einer Sondersitzung einberufen wird, obwohl in vergleichbarer Geschwindigkeit das bereits gewählte, neue Parlament einberufen werden könnte. Die AfD-Fraktion ist davon überzeugt, dass die Bundestagspräsidentin verpflichtet ist, in der aktuellen Situation den neuen Bundestag einzuberufen. Dies gilt insbesondere, da der Bundespräsident den alten Bundestag aufgelöst hat, und da durch die Einberufung des neugewählten Bundestages, die bereits in der kommenden Woche erfolgen könnte, kein wesentlicher zeitlicher Verzug entstehen würde. Es gebe unter dem Grundgesetz auch kein Wahlrecht zwischen zwei nebeneinander existierenden Bundestagen oder ein politisches Ermessen der Bundestagspräsidentin, welchen Bundestag sie einberufen möchte. Zudem verkennt sie auch ganz allgemein die Vorgaben der Verfassung: Obwohl diese ein Verlangen eines Drittels der Mitglieder des Bundestags explizit verlangt, stützt sie sich bloß auf ein Verlangen von zwei Fraktionen und will hieraus rechnerisch ein Drittel ableiten. Wie viele Abgeordnete aber tatsächlich dieses Verlangen geäußert haben, hat sie nicht geprüft

 

Dazu teilt der Justiziar und Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, mit:

„Es ist völlig unverständlich, dass Bundestagspräsidentin Bas auch nach unseren Ausführungen daran festhält, den aufgelösten 20. Bundestag zu Sondersitzungen, statt den neu gewählten 21. Bundestag zu seiner Konstituierung zusammenzurufen. Sie hat bereits formell fehlerhaft einberufen, ignoriert mit ihrer Entscheidung den Wählerwillen, der sich bei der Bundestagswahl vor zwei Wochen gezeigt hat, und untergräbt damit weiter das Vertrauen in die parlamentarischen Prozesse. Sowohl sämtliche juristischen Argumente als auch der gesunde Menschenverstand und die politischen Umstände sprechen für unsere Auffassung, dass die Bundestagspräsidentin den alten Bundestag allenfalls und ausnahmsweise in besonders eilbedürftigen Notfällen erneut zusammenrufen dürfte, nicht aber, um derart weitreichende Entscheidungen wie mehrere hoch umstrittene Änderungen des Grundgesetzes zu beschließen und Billionen Euro schwere Neuverschuldung möglich zu machen. Solche Entscheidungen kann und darf nur der neugewählte Bundestag treffen.

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