Stephan Brandner: AfD-Fraktion klagt gegen Sondersitzung

Nach dem Bundestagspräsidentin Bärbel Bas entschieden hat, die Einladung zu den Sondersitzungen des 20. Deutschen Bundestages für den 13. und 18. März nicht zurückzunehmen, wird die AfD-Fraktion im Laufe des Montags eine Organklage nebst Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

Mit ihrem Eilantrag macht die Fraktion die Verfassungswidrigkeit der Einberufung der Sondersitzungen geltend und beruft sich hier auch auf Rechte des Bundestags selbst. Sie stützt sich auf die Verletzung von Organisations- und Mitwirkungsrechten, wenn in fehlerhafter Weise das Alt-Parlament zu einer Sondersitzung einberufen wird, obwohl in vergleichbarer Geschwindigkeit das bereits gewählte, neue Parlament einberufen werden könnte. Die AfD-Fraktion ist davon überzeugt, dass die Bundestagspräsidentin verpflichtet ist, in der aktuellen Situation den neuen Bundestag einzuberufen. Dies gilt insbesondere, da der Bundespräsident den alten Bundestag aufgelöst hat, und da durch die Einberufung des neugewählten Bundestages, die bereits in der kommenden Woche erfolgen könnte, kein wesentlicher zeitlicher Verzug entstehen würde. Es gebe unter dem Grundgesetz auch kein Wahlrecht zwischen zwei nebeneinander existierenden Bundestagen oder ein politisches Ermessen der Bundestagspräsidentin, welchen Bundestag sie einberufen möchte. Zudem verkennt sie auch ganz allgemein die Vorgaben der Verfassung: Obwohl diese ein Verlangen eines Drittels der Mitglieder des Bundestags explizit verlangt, stützt sie sich bloß auf ein Verlangen von zwei Fraktionen und will hieraus rechnerisch ein Drittel ableiten. Wie viele Abgeordnete aber tatsächlich dieses Verlangen geäußert haben, hat sie nicht geprüft

 

Dazu teilt der Justiziar und Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, mit:

„Es ist völlig unverständlich, dass Bundestagspräsidentin Bas auch nach unseren Ausführungen daran festhält, den aufgelösten 20. Bundestag zu Sondersitzungen, statt den neu gewählten 21. Bundestag zu seiner Konstituierung zusammenzurufen. Sie hat bereits formell fehlerhaft einberufen, ignoriert mit ihrer Entscheidung den Wählerwillen, der sich bei der Bundestagswahl vor zwei Wochen gezeigt hat, und untergräbt damit weiter das Vertrauen in die parlamentarischen Prozesse. Sowohl sämtliche juristischen Argumente als auch der gesunde Menschenverstand und die politischen Umstände sprechen für unsere Auffassung, dass die Bundestagspräsidentin den alten Bundestag allenfalls und ausnahmsweise in besonders eilbedürftigen Notfällen erneut zusammenrufen dürfte, nicht aber, um derart weitreichende Entscheidungen wie mehrere hoch umstrittene Änderungen des Grundgesetzes zu beschließen und Billionen Euro schwere Neuverschuldung möglich zu machen. Solche Entscheidungen kann und darf nur der neugewählte Bundestag treffen.

Der Geraer Oberbürgermeister Julian Vonarb ließ verlautbaren, es gäbe keine Rechtsgrundlage, gegen die Wahl des AfD-Stadtratsvorsitzenden Etzrodt, der...

Weiterlesen

Die Stadt Erfurt erhält 1.773.343,48 Euro aus dem „Sofortausstattungsprogramm – Digitalpakt Schule 2019 bis 2024“. Damit soll erreicht werden, dass...

Weiterlesen

Nach der Kritik der EU-Kommission an der Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte in Deutschland nimmt nun auch der Deutsche Richterbund die langjährige...

Weiterlesen

Während die Bundesregierung detailliert Auskunft zu Immobilien der rechts- und der linksextremen Szene geben kann, verweigert sie die Auskunft über...

Weiterlesen

Im Jahr 2022 übernimmt turnusmäßig Thüringen den Bundesratsvorsitz. Am 3. Oktober sollen in diesem Jahr die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen...

Weiterlesen

Der Antrag, Standorte des „Zentrums Mobilität der Zukunft" auch in den Neuen Ländern ansiedeln, und nicht nur in München, wie Verkehrsminister Scheuer...

Weiterlesen

Aufgrund eines zusätzlichen Milliardenbedarfs der gesetzlichen Krankenversicherungen im kommenden Jahr sollen unter anderem die Zusatzbeiträge für die...

Weiterlesen

Wie die Deutsche Presseagentur mitteilt, wolle Deutschland rund 1.500 Migranten von den griechischen Inseln aufnehmen. Es solle sich dabei um Familien...

Weiterlesen

Zum heutigen internationalen Tag der Demokratie wünscht sich der stellvertretende Bundesvorsitzende der Alternative für Deutschland, Stephan Brandner,...

Weiterlesen

Das neue Sturmgewehr der Bundeswehr soll laut Aussage des Bundesverteidigungministeriums von dem Thüringer Hersteller C.G. Haenel (Suhl) kommen. Im...

Weiterlesen