Stephan Brandner: AfD-Fraktion klagt vor Bundesverfassungsgericht gegen Zuteilung des Fraktionssitzungssaals

Die AfD-Fraktion hat heute im Streit um die Zuteilung des ihr zustehenden Fraktionssitzungssaales im Reichstagsgebäude Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Hintergrund des Organstreitverfahrens sowie des Antrags auf eine einstweilige Anordnung ist die umstrittene Entscheidung des Ältestenrats des Bundestages, der 120 Abgeordnete umfassenden SPD-Fraktion und nicht der deutlich größeren AfD-Fraktion (151 Abgeordnete) den zweitgrößten Fraktionssitzungssaal zuzuweisen, den zur Zeit die SPD-Fraktion besetzt und nicht räumen will. Durch die unzureichende Größe des Sitzungssaals, den die AfD-Fraktion stattdessen nutzen soll, werden die Arbeitsfähigkeit und damit die parlamentarischen Rechte der mit Abstand größten Oppositionsfraktion massiv eingeschränkt. Außerdem werden der Gleichheitsgrundsatz sowie die Rechte der Opposition im Parlament offensichtlich missachtet.

 

Dazu teilt der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, mit:

 

„Wir haben heute Klage eingereicht, weil sich Bundestag und Ältestenrat allein von parteipolitischen Motiven statt vom Gleichbehandlungsgrundsatz leiten lassen. Die Entscheidung, der SPD mit lediglich 120 Abgeordneten einen weit größeren Saal zuzuteilen, während die AfD mit 151 Mandaten mit einem deutlich kleineren und objektiv zu kleinen Sitzungssaal abgespeist wird, ist sachlich und rechtlich nicht zu rechtfertigen.

Die willkürliche Benachteiligung der Oppositionsführer ist ein Missbrauch institutioneller Macht. Wer meint, durch Raumzuteilung parlamentarische Stärke ignorieren oder neutralisieren zu können, beschädigt die demokratische Ordnung in ihrem Kern.“

Der neue Ostbeauftragte Carsten Schneider setzt die schlechten Traditionen seines Vorgängers Wanderwitz fort.

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