Stephan Brandner: AfD-Fraktion stellt weiteren Eilantrag, um Zustimmung des Bundesrats vorläufig zu stoppen

Die AfD-Fraktion hat im Zusammenhang mit ihrer Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht (2 BvE 10/25) wegen der Verletzung der Mitwirkungsrechte der Abgeordneten durch die äußerst knappe Beratungszeit vor den am Dienstag vom Bundestag beschlossenen Grundgesetzänderungen einen weiteren Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das zweite Organstreitverfahren der AfD-Bundestagsfraktion läuft weiter und sein Ausgang ist offen; das Bundesverfassungsgericht hatte am 17. März 2025 lediglich aufgrund einer Güterabwägung nur den ersten Antrag auf eine einstweilige Anordnung abgelehnt.

Ziel des neuen Eilantrags ist es, dem Bundesrat die Abstimmung über die vom Bundestag beschlossenen Grundgesetzänderungen vorläufig zu untersagen, bis das Gericht über die Organklage der AfD-Fraktion entschieden hat. Der Bundesrat plant, auf seiner Sitzung am morgigen Freitag über die Grundgesetzänderungen abzustimmen. Die Untersagung der Zustimmung des Bundesrates ist wichtig, um zu verhindern, dass sogenannte "Geistergesetze" mit unwiderruflichen Folgen entstehen. Ein "Geistergesetz" ist ein Gesetz, dass bereits aus formellen Gründen verfassungswidrig ist, jedoch im Organstreitverfahren und erst Recht im einstweiligen Rechtsschutzverfahren durch das Bundesverfassungsgericht nicht für nichtig erklärt werden kann (BVerfG, Beschl. v. 17.09.2019, 2 BvQ 59/19).



Dazu teilt der Justiziar und parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, mit:

"Angesichts der immensen Auswirkungen der am Dienstag von Union, SPD und Grünen in unverantwortlichem und verfassungswidrigen Eiltempo durch den Bundestag gepeitschten Grundgesetzänderungen dürfen keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden, bevor das Bundesverfassungsgericht nicht in der Hauptsache über unsere Organklage entschieden hat. Würde der Bundesrat den Grundgesetzänderungen am morgigen Freitag zustimmen, wäre das parlamentarische Verfahren abgeschlossen und das Gesetz könnte in Kraft treten - mit unabsehbaren finanzpolitischen Folgen für unser Land und nachfolgende Generationen. Anders als in den bisherigen Fällen überwiegen nun - da das Verfahren im Bundesrat ,geparkt' werden könnte - ersichtlich die Rechte der scheidenden Mitglieder des 20. Deutschen Bundestags. Sollte das Bundesverfassungsgericht auch diese Rechtsschutzmöglichkeit verstreichen lassen, behalten wir uns vor, auch gegen den Bundespräsidenten vorzugehen. Denn dass die Änderungen offensichtlich verfassungswidrig zustande gekommen sind, liegt auf der Hand."

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat beschlossen, dass sich der Bund an der Sanierung des Kultur- und Kongresszentrums Gera beteiligt....

Weiterlesen

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Besetzung der Ausschussvorsitze im Deutschen Bundestag teilt der Parlamentarische Geschäftsführer...

Weiterlesen

Am gestrigen Abend übertrug die ARD die Sendung „Die 100 – Ist die AfD eigentlich ein Problem?“. Ziel der Sendung war es offenbar, mit Hilfe...

Weiterlesen

Der Bürgerrat „Forum gegen Fakes“ hat seine Empfehlungen Bundesinnenministerin Faeser übergeben. Zu den Forderungen gehört unter anderem die...

Weiterlesen

Aus der Sprengung der Nordstream-2-Pipelines resultiert nach Aussage der Bundesregierung kein Schaden für Deutschland. Das ergibt sich aus der Antwort...

Weiterlesen

Wie aus einem Schreiben der Bundespolizei hervorgeht, werden gewalttätige Migranten, die sich aktiv gegen ihre Abschiebung wehren, auf freien Fuß...

Weiterlesen

Die Bundesregierung hat auf eine schriftliche Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner geantwortet, dass allein im vergangenen Jahr...

Weiterlesen

Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil zur Wahlrechtsreform der Ampelregierung verkündet, nachdem dies gestern schon, offenbar...

Weiterlesen

In Berlin haben Politiker der Ampelregierung sowie der CDU ihre Pläne zur „Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts“ vorgestellt. Der...

Weiterlesen

Allein im Jahr 2023 beauftragte die Bundesregierung 21 Meinungsforschungsinstitute, darunter Civey, Infratest dimap und forsa, um insgesamt 75...

Weiterlesen