Stephan Brandner: AfD-Fraktion stellt weiteren Eilantrag, um Zustimmung des Bundesrats vorläufig zu stoppen

Die AfD-Fraktion hat im Zusammenhang mit ihrer Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht (2 BvE 10/25) wegen der Verletzung der Mitwirkungsrechte der Abgeordneten durch die äußerst knappe Beratungszeit vor den am Dienstag vom Bundestag beschlossenen Grundgesetzänderungen einen weiteren Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das zweite Organstreitverfahren der AfD-Bundestagsfraktion läuft weiter und sein Ausgang ist offen; das Bundesverfassungsgericht hatte am 17. März 2025 lediglich aufgrund einer Güterabwägung nur den ersten Antrag auf eine einstweilige Anordnung abgelehnt.

Ziel des neuen Eilantrags ist es, dem Bundesrat die Abstimmung über die vom Bundestag beschlossenen Grundgesetzänderungen vorläufig zu untersagen, bis das Gericht über die Organklage der AfD-Fraktion entschieden hat. Der Bundesrat plant, auf seiner Sitzung am morgigen Freitag über die Grundgesetzänderungen abzustimmen. Die Untersagung der Zustimmung des Bundesrates ist wichtig, um zu verhindern, dass sogenannte "Geistergesetze" mit unwiderruflichen Folgen entstehen. Ein "Geistergesetz" ist ein Gesetz, dass bereits aus formellen Gründen verfassungswidrig ist, jedoch im Organstreitverfahren und erst Recht im einstweiligen Rechtsschutzverfahren durch das Bundesverfassungsgericht nicht für nichtig erklärt werden kann (BVerfG, Beschl. v. 17.09.2019, 2 BvQ 59/19).



Dazu teilt der Justiziar und parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, mit:

"Angesichts der immensen Auswirkungen der am Dienstag von Union, SPD und Grünen in unverantwortlichem und verfassungswidrigen Eiltempo durch den Bundestag gepeitschten Grundgesetzänderungen dürfen keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden, bevor das Bundesverfassungsgericht nicht in der Hauptsache über unsere Organklage entschieden hat. Würde der Bundesrat den Grundgesetzänderungen am morgigen Freitag zustimmen, wäre das parlamentarische Verfahren abgeschlossen und das Gesetz könnte in Kraft treten - mit unabsehbaren finanzpolitischen Folgen für unser Land und nachfolgende Generationen. Anders als in den bisherigen Fällen überwiegen nun - da das Verfahren im Bundesrat ,geparkt' werden könnte - ersichtlich die Rechte der scheidenden Mitglieder des 20. Deutschen Bundestags. Sollte das Bundesverfassungsgericht auch diese Rechtsschutzmöglichkeit verstreichen lassen, behalten wir uns vor, auch gegen den Bundespräsidenten vorzugehen. Denn dass die Änderungen offensichtlich verfassungswidrig zustande gekommen sind, liegt auf der Hand."

Wie heute bekannt wurde, können sich die Städte Erfurt und Weimar über Fördermittel des Bundes aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm freuen.

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