Stephan Brandner: Amtsausstattung der Ex-Kanzler gesetzlich regeln

Den ehemaligen Kanzlern der Bundesrepublik Deutschland stehen auf unbegrenzte Zeit Räume und Personal zur Verfügung. Beides wird vom Steuerzahler finanziert.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, meint, dass es an der Zeit ist, eine gesetzliche Regelung diesbezüglich auf den Weg zu bringen, die die Leistung für Ex-Kanzler deutlich reduziert. Dabei verkennt er nicht, dass sich für einen begrenzten Übergangszeitraum durchaus Aufgaben für einen ehemaligen Kanzler ergeben könnten, nicht aber bis zu dessen Lebensende. Daher hat die AfD-Fraktion unter Federführung Stephan Brandners einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht:

„Dass ehemalige Kanzler bis zu ihrem Lebensende mehr Mitarbeiter benötigen sollen als aktive Politiker, erschließt sich nicht. Wir wollen eine gesetzliche Regelung, die in engen Grenzen klare Regeln für ehemalige Kanzler aufzeigt. Dass die FDP als Regierungsfraktion dies genauso sieht, freut uns. Wir hoffen daher auf deren Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.“

Wie heute bekannt wurde, können sich die Städte Erfurt und Weimar über Fördermittel des Bundes aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm freuen.

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