Stephan Brandner: Beratungszeit der Abgeordneten über Grundgesetzänderungen wird immer knapper

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag zur Organklage der AfD-Fraktion gegen die Einberufung des alten Bundestages als unbegründet verworfen.

Dazu teilt der Justiziar und Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Brandner, mit:

"Die Entscheidung aus Karlsruhe überrascht uns, ist nicht nachvollziehbar, schwächt die Rechte von Abgeordneten weiter und ist auch eine Entmündigung der Wähler. Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass es richtig und notwendig gewesen wäre, nicht etwa den alten, abgewählten, sondern den neugewählten und so demokratisch legitimierten Bundestag über die weitreichenden Schuldenpläne von Union, SPD und nun ja auch den Grünen entscheiden zu lassen.

Angesichts der aktuellen Entwicklungen, wonach es jetzt noch schneller gehen und die Ausschüsse sogar am Sonntagvormittag in Online-Konferenzen über die Billionen beraten und entscheiden sollen, sind wir zuversichtlich, dass unsere zweite Organklage, die sich gegen die viel zu knapp bemessene Zeit für die Beratung der geplanten Grundgesetzänderungen richtet, gute Aussichten auf einen Erfolg hat. Die Tatsache, dass durch die Einigung von Union, SPD und Grünen auch die ursprünglich für heute geplante Sitzung des Haushaltsausschusses auf Sonntag vertagt werden musste, verkürzt die Beratungszeit der Abgeordneten zusätzlich. Das macht die für Dienstag geplanten Schlussabstimmungen zur Farce. Die Abgeordneten können sich nicht mit der gebotenen Gründlichkeit und Sorgfalt mit den weitreichenden Folgen der geplanten Rekordschuldenaufnahme, grundlegenden Änderungen in unter anderem der Außen-, Sicherheits- und Wirtschaftspolitik befassen.

Wir hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht diesem Irrsinn ein Ende setzt und so Schaden von unserem Land und der Demokratie abwendet."

Wie heute bekannt wurde, können sich die Städte Erfurt und Weimar über Fördermittel des Bundes aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm freuen.

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