Stephan Brandner: Bremer Justizsenatorin greift AfD-Idee zur Begründungspflicht für das Bundesverfassungsgericht auf

Das Schweigen im Fall Böhmermann hat erneut die Problematik der fehlenden Begründungspflicht des Bundesverfassungsgerichts bei Nichtannahmebeschlüssen deutlich gemacht. Diesen Missstand wollte die AfD-Bundestagsfraktion bereits seit Herbst 2018 durch eine entsprechende Gesetzesänderung beheben (Bundestagsdrucksache 19/5492). Jetzt fordert auch die Bremer Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD) eine Begründungspflicht einzuführen. Der AfD-Gesetzentwurf wurde Mitte letzten Jahres mit breiter Mehrheit auch der SPD-Fraktion im Bundestag abgelehnt.

Der Justiziar und Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, ist erfreut über die, wenn auch späte, Unterstützung aus Bremen:

 

„Ich begrüße ausdrücklich, dass die Bremer Justizsenatorin unseren Gesetzentwurf, der gerade erst vor einem halben Jahr von ihren SPD-Genossen geschlossen abgelehnt wurde, erneut auf die politische Agenda setzt und mit Leben erfüllt.

Die Aufhebung der Begründungspflicht, wenn das Gericht eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung zulässt, ist ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip und lässt die Bürger ratlos zurück. Es betrifft in diesem Fall Jan Böhmermann, dem die Senatorin zur Seite springt, in vielen anderen Fällen aber einfache Bürger. Schließlich musste das Bundesverfassungsgericht über Jahrzehnte maßgebliche Gesichtspunkte benennen. Erst 1993 wurde die Begründungspflicht aufgrund einer gestiegenen Zahl der Verfassungsbeschwerden von CDU und FDP im Bundestag abgeschafft.“

Wie heute bekannt wurde, können sich die Städte Erfurt und Weimar über Fördermittel des Bundes aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm freuen.

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