Stephan Brandner: Bundesregierung übernimmt AfD-Forderung nach Erhöhung der Entschädigung bei zu Unrecht erlittener Haft

Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, der vorsieht, die Regelungen zur Entschädigung bei zu Unrecht erlittener Haft zu ändern. Für jeden Tag einer letztlich zu Unrecht erlittenen Haft sollen Betroffene künftig 100 Euro statt bisher 75 Euro erhalten. Ab einer Haftdauer von sechs Monaten soll die Haftentschädigungspauschale künftig 200 Euro pro Tag betragen.

Der stellvertretende rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, freut sich, dass die Forderungen der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag aus Drucksache 20/9208 <https://dserver.bundestag.de/btd/20/092/2009208.pdf>  aufgenommen wurden. Die AfD-Fraktion hatte diesen Gesetzentwurf bereits in der vergangenen Legislaturperiode unter Drucksache 19/15785 <https://dserver.bundestag.de/btd/19/157/1915785.pdf>  eingebracht:



"Der Wert der Freiheit ist hoch. Wer unrechtmäßig inhaftiert wurde, muss ausreichend entschädigt werden. Dies hat die AfD-Fraktion schon deutlich früher erkannt als die Ampelkoalition. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt dem Deutschen Bundestag bereits seit 2019 vor. Als Fachpolitiker steht für mich die Umsetzung des Inhalts an erster Stelle, weshalb diese Entscheidung ein wichtiger Schritt ist."

Wie heute bekannt wurde, können sich die Städte Erfurt und Weimar über Fördermittel des Bundes aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm freuen.

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