Stephan Brandner: Bundestag bricht mit Nichtwahl von AfD-Kandidaten vorsätzlich selber gesetztes Recht

Zur heutigen Abstimmung im Deutschen Bundestag zur Besetzung des Amtes des Vizepräsidenten teilt der Kandidat der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, mit:
 

„Es wurde seitens der Altfraktionäre leider wieder eine Chance verpasst, im Deutschen Bundestag endlich rechtmäßigere Zustände herzustellen. Seit inzwischen über fünf Jahren wird durch die störrische Nichtwahl von hochqualifizierten AfD-Kandidaten vorsätzlich selber gesetztes Recht, nämlich die Geschäftsordnung, gebrochen. Dass so etwas in einem Rechtsstaat möglich ist, ist unfassbar.“

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