Stephan Brandner: Bundesverfassungsgericht drückt sich vor Positionierung

Das Bundesverfassungsgericht hat heute einen Beschluss veröffentlicht und damit plötzlich ein seit über fünf Jahren anhängiges Organstreitverfahren beendet, das sich gegen die Missachtung parlamentarischer Rechte in Bundestagssitzungen im Jahre 2019 richtete (2 BvE 3/20). Die AfD-Fraktion hatte in Nachtsitzungen die Beschlussfähigkeit des Parlaments bezweifelt. Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts teilt der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, mit:

 

„Was das Verfassungsgericht heute vorgelegt hat, ist eine Flucht aus der Verantwortung. Über fünf Jahre hat das Gericht in einfachst gelagerten Sachverhalten offenbar intensiv nach einem einfachen Ausweg gesucht, um skandalöse Geschehnisse im Bundestag nicht in der Sache zu entscheiden. Es hat nun das Mittel der ‚Unzulässigkeit‘ benutzt, um sich aus der Affäre zu ziehen und so die Chance verpasst, willkürlichem Verhalten der Sitzungsleitungen Grenzen zu ziehen. Damit wird der Weg weiter frei gemacht für offensichtliche Rechtsbrüche. Die Missachtung fundamentaler Rechte der Opposition, der parlamentarischen Kontrolle und der Gesetzgebung steht nun leider fest. Dass das Fortsetzen einer Sitzung trotz offensichtlich fehlender Beschlussfähigkeit und erfolgter ‚Rüge‘ keine angreifbare Rechtsverletzung darstellen soll, ist nicht nachvollziehbar. Und dass das Bundesverfassungsgericht auch heimliche Abreden zwischen den Kartellparteien zur Bejahung der offensichtlich nicht gegebenen Beschlussfähigkeit nicht kritisch sieht, spricht leider für sich.“

Wie heute bekannt wurde, können sich die Städte Erfurt und Weimar über Fördermittel des Bundes aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm freuen.

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