Stephan Brandner: Bundesverfassungsgericht hat zweifelhafte regierungsfreundliche Leitplanken gesetzt

Zur Abweisung des weiteren Eilantrages der AfD-Fraktion, mit dem eine Entscheidung des Bundesrates über die Grundgesetzänderungen zur Schuldenaufnahme vorläufig gestoppt werden sollte, teilt der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, mit:

 

„Ich bedaure, dass das Bundesverfassungsgericht auch diesem Eilantrag nicht stattgegeben und damit nun sämtliche Anträge aller Antragsteller abgewiesen hat. Dadurch wurden Chancen vertan, zu verhindern, dass in dieser wichtigen Frage durch die Abstimmung im Bundesrat vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor die noch anhängige Organklage der AfD-Fraktion im Hauptverfahren entschieden ist.

Die AfD-Fraktion hat nun alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um das unserer Ansicht nach grundgesetzwidrige Vorgehen von Union, SPD und Grünen bei der Änderung des Grundgesetzes zur Schuldenaufnahme durch das Bundesverfassungsgericht stoppen zu lassen. Wir warten jetzt gespannt auf die Entscheidung der Verfassungsrichter in unserer zweiten Organklage, die wir angesichts der viel zu knappen Beratungszeit der Abgeordneten für die Grundgesetzänderungen eingereicht haben. Durch seine jüngsten Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht deutliche, sehr regierungsfreundliche Festlegungen in staats- und parlamentsrechtlichen sowie demokratietheoretischen Fragen getroffen.

Der Deutsche Bundestag und jeder einzelne Abgeordnete haben nach Ansicht der AfD-Fraktion ein Recht auf Durchführung eines deliberativen Gesetzgebungsverfahrens. Das heißt, sie haben nicht nur das Recht, eine halbwegs verständliche Vorlage zu bekommen und dann darüber abstimmen zu dürfen; das Verfahren muss zudem so ausgestaltet sein, dass eine effektive, abwägende, argumentbezogene Beratung stattfindet, die etwa die Revision von anfänglich gefassten Auffassungen nicht nur grundsätzlich ermöglicht, sondern eine Erweiterung des Wissens- und Wertungshorizonts der beteiligten Mandatsträger während des Gesetzgebungsverfahrens selber befördert und begünstigt.

Natürlich werden die – entgegen unserer Rechtsauffassung – zunächst durch das Bundesverfassungsgericht errichteten ‚Leitplanken‘ auch bestehen bleiben, wenn sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag eines Tages ändern. Ein Gewinn für die Demokratie, die Gewaltenteilung und den Parlamentarismus war das alles aber leider nicht – im Gegenteil.“

Der nächste Fall von Vetternwirtschaft beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist aufgedeckt: so zahlt der NDR seit April 2018 für seine Regionalwelle...

Weiterlesen

Der RBB-Rundfunkrat hat Intendantin Patricia Schlesinger mit sofortiger Wirkung abberufen. Nach Medieninformationen soll Schlesinger keine Abfindung...

Weiterlesen

Am heutigen Tag stellte die umstrittene und nur knapp gewählte Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman den Antidiskriminierungsbericht vor. Sie...

Weiterlesen

Wie sich aus der Antwort des Oberbürgermeisters Vonarb auf eine Anfrage des direkt gewählten AfD-Bundestagsabgeordneten Brandner ergibt, hat die Stadt...

Weiterlesen

Die Bundesregierung gibt bekannt, dass sie zukünftig sogenannte „Projekte zur strukturellen Stärkung des Journalismus“, unter anderem „Correctiv –...

Weiterlesen

Nach dem Fund von über 200.000 Euro in einem Schließfach des Ex-Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal, verlangt...

Weiterlesen

Der Fall Schlesinger zeigt exemplarisch, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner heutigen Form nicht weiter existieren kann. Er ist zum...

Weiterlesen

Der Geraer Milchhof, eine fast abgebrannte Industriebrache, wird von vielen Bewohnern der Stadt Gera als Schandfleck bezeichnet. Immer wieder äußern...

Weiterlesen

Am gestrigen Tag fand die erste Freibadtour des AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner im Landkreis Greiz statt. Der direkt gewählte...

Weiterlesen

Eine Sendung im bayerischen Rundfunk sollte die Akzeptanz des Genderns fördern. Im Ergebnis zeigte sich jedoch ein gegenteiliger Effekt. Die...

Weiterlesen