Stephan Brandner: Bundesverfassungsgericht hat zweifelhafte regierungsfreundliche Leitplanken gesetzt

Zur Abweisung des weiteren Eilantrages der AfD-Fraktion, mit dem eine Entscheidung des Bundesrates über die Grundgesetzänderungen zur Schuldenaufnahme vorläufig gestoppt werden sollte, teilt der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, mit:

 

„Ich bedaure, dass das Bundesverfassungsgericht auch diesem Eilantrag nicht stattgegeben und damit nun sämtliche Anträge aller Antragsteller abgewiesen hat. Dadurch wurden Chancen vertan, zu verhindern, dass in dieser wichtigen Frage durch die Abstimmung im Bundesrat vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor die noch anhängige Organklage der AfD-Fraktion im Hauptverfahren entschieden ist.

Die AfD-Fraktion hat nun alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um das unserer Ansicht nach grundgesetzwidrige Vorgehen von Union, SPD und Grünen bei der Änderung des Grundgesetzes zur Schuldenaufnahme durch das Bundesverfassungsgericht stoppen zu lassen. Wir warten jetzt gespannt auf die Entscheidung der Verfassungsrichter in unserer zweiten Organklage, die wir angesichts der viel zu knappen Beratungszeit der Abgeordneten für die Grundgesetzänderungen eingereicht haben. Durch seine jüngsten Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht deutliche, sehr regierungsfreundliche Festlegungen in staats- und parlamentsrechtlichen sowie demokratietheoretischen Fragen getroffen.

Der Deutsche Bundestag und jeder einzelne Abgeordnete haben nach Ansicht der AfD-Fraktion ein Recht auf Durchführung eines deliberativen Gesetzgebungsverfahrens. Das heißt, sie haben nicht nur das Recht, eine halbwegs verständliche Vorlage zu bekommen und dann darüber abstimmen zu dürfen; das Verfahren muss zudem so ausgestaltet sein, dass eine effektive, abwägende, argumentbezogene Beratung stattfindet, die etwa die Revision von anfänglich gefassten Auffassungen nicht nur grundsätzlich ermöglicht, sondern eine Erweiterung des Wissens- und Wertungshorizonts der beteiligten Mandatsträger während des Gesetzgebungsverfahrens selber befördert und begünstigt.

Natürlich werden die – entgegen unserer Rechtsauffassung – zunächst durch das Bundesverfassungsgericht errichteten ‚Leitplanken‘ auch bestehen bleiben, wenn sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag eines Tages ändern. Ein Gewinn für die Demokratie, die Gewaltenteilung und den Parlamentarismus war das alles aber leider nicht – im Gegenteil.“

Wie heute bekannt wurde, können sich die Städte Erfurt und Weimar über Fördermittel des Bundes aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm freuen.

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