Stephan Brandner: Bundesverfassungsgericht hat zweifelhafte regierungsfreundliche Leitplanken gesetzt

Zur Abweisung des weiteren Eilantrages der AfD-Fraktion, mit dem eine Entscheidung des Bundesrates über die Grundgesetzänderungen zur Schuldenaufnahme vorläufig gestoppt werden sollte, teilt der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, mit:

 

„Ich bedaure, dass das Bundesverfassungsgericht auch diesem Eilantrag nicht stattgegeben und damit nun sämtliche Anträge aller Antragsteller abgewiesen hat. Dadurch wurden Chancen vertan, zu verhindern, dass in dieser wichtigen Frage durch die Abstimmung im Bundesrat vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor die noch anhängige Organklage der AfD-Fraktion im Hauptverfahren entschieden ist.

Die AfD-Fraktion hat nun alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um das unserer Ansicht nach grundgesetzwidrige Vorgehen von Union, SPD und Grünen bei der Änderung des Grundgesetzes zur Schuldenaufnahme durch das Bundesverfassungsgericht stoppen zu lassen. Wir warten jetzt gespannt auf die Entscheidung der Verfassungsrichter in unserer zweiten Organklage, die wir angesichts der viel zu knappen Beratungszeit der Abgeordneten für die Grundgesetzänderungen eingereicht haben. Durch seine jüngsten Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht deutliche, sehr regierungsfreundliche Festlegungen in staats- und parlamentsrechtlichen sowie demokratietheoretischen Fragen getroffen.

Der Deutsche Bundestag und jeder einzelne Abgeordnete haben nach Ansicht der AfD-Fraktion ein Recht auf Durchführung eines deliberativen Gesetzgebungsverfahrens. Das heißt, sie haben nicht nur das Recht, eine halbwegs verständliche Vorlage zu bekommen und dann darüber abstimmen zu dürfen; das Verfahren muss zudem so ausgestaltet sein, dass eine effektive, abwägende, argumentbezogene Beratung stattfindet, die etwa die Revision von anfänglich gefassten Auffassungen nicht nur grundsätzlich ermöglicht, sondern eine Erweiterung des Wissens- und Wertungshorizonts der beteiligten Mandatsträger während des Gesetzgebungsverfahrens selber befördert und begünstigt.

Natürlich werden die – entgegen unserer Rechtsauffassung – zunächst durch das Bundesverfassungsgericht errichteten ‚Leitplanken‘ auch bestehen bleiben, wenn sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag eines Tages ändern. Ein Gewinn für die Demokratie, die Gewaltenteilung und den Parlamentarismus war das alles aber leider nicht – im Gegenteil.“

Zu dem Ergebnis der heutigen Sitzung des Vermittlungsausschusses erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner, Vertreter der...

Weiterlesen

Im sogenannten „Kampf gegen Hasskriminalität und Rechtsextremismus“ will die Bundesregierung die bisher auf Telekommunikationsdienste-Anbieter...

Weiterlesen

Die Bundesregierung wirbt auf den Portalen der sozialen Netzwerke mit ihren Maßnahmen gegen „Rechtsextremismus und Hasskriminalität“. Wörtlich heißt...

Weiterlesen

Gera hat es bei der Bewerbung als „Europäische Kulturhauptstadt 2025“ nicht in die nächste Runde geschafft. Stephan Brandner, Bundestagsabgeordneter...

Weiterlesen

Am vergangenen Wochenende wurde der Geraer Bundestagsab-geordnete Stephan Brandner auf dem Parteitag der AfD in Braunschweig zu einem der...

Weiterlesen

Vor wenigen Tagen wurde vom Fachdienst Stadtgrün mit der Ersatz-pflanzung der im Zuge der Straßensanierung entfernten Bäume in der Plauenschen Straße...

Weiterlesen

Nach Auskunft der Bundesregierung lagen dieser zum 12. November 2019  Erkenntnisse zu 122 sogenannten IS-Rückkehrern nach Deutschland vor. Diese...

Weiterlesen

Am 22.November 1999 nahm das Bundesarbeitsgericht in Erfurt seinen Dienst auf. Somit jährt sich das Bestehen am morgigen Tag zum 20. mal. Stephan...

Weiterlesen

 Am 17. und 18. November traf sich die Bundesregierung zu einem Digitalgipfel auf Schloss Meseberg. Dabei handelt es sich um einen der ganz wenigen...

Weiterlesen

Die Junge Gemeinde Stadtmitte, ansässig in Jena, ist durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in Thüringen mit einem „Demokratiepreis“...

Weiterlesen