Stephan Brandner: Gericht verbietet Verdachtsbericht über AfD-Fraktion

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat vor dem Landgericht Hamburg einen juristischen Erfolg gegen das Redaktions-Netzwerk Deutschland (RND) erzielt. Das RND ist die Redaktion für überregionale Inhalte der Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG., deren größte Kommanditistin die Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft ist, das Medienbeteiligungsunternehmen der SPD. Hintergrund hier war die Berichterstattung des RND über eine Organklage der AfD-Fraktion im Zusammenhang mit den deutschen Waffenlieferungen an die Ukraine und die Behauptung, diese Klage wäre von Russland beeinflusst. Damit wurde nicht nur gegen die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung verstoßen, es ging auch um hanebüchene Falschbehauptungen. Das Landgericht Hamburg hat nun auf Antrag der AfD-Fraktion wesentliche Teile des Berichts verboten.

 

Der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, erklärt hierzu:

 

„Die Entscheidung ist wieder mal ein großer Erfolg für die AfD-Fraktion. Die Berichterstattung des RND war falsch, frei erfunden und rechtswidrig. Offenbar hatte das RND nicht nur keine sorgfältigen, sondern gar keine eigene Recherchen angestellt und berichtete allein Anti-AfD-motiviert. Ganz so, wie es sich die SPD wünscht. Das Gericht monierte, dass es an einem ‚Mindestbestand an Beweistatsachen' fehle und dass die AfD-Fraktion vom RND nicht einmal angehört worden war. Tatsache ist: Die Organklage zu den deutschen Waffenlieferungen an die Ukraine hat die AfD-Fraktion aus eigenem Antrieb, aus Sorge um die Rechte des Bundestages und aus eigenen finanziellen Mitteln angestrengt.

 

Der ganze Vorgang zeigt exemplarisch, was im deutschen Journalismus alles schiefläuft: Eine freiheitliche Gesellschaft braucht zur Willensbildung des Volkes und als Kontrolleure der Macht nicht nur unabhängige, sondern auch unvoreingenommene und handwerklich gut arbeitende Medien. All das sucht man beim RND vergeblich. Wir werden uns daher auch in Zukunft gegen jede Form von Falschberichterstattung und Suggestiv-Journalismus, welche die AfD-Fraktion beschädigen sollen, zur Wehr setzen."

Wie heute bekannt wurde, können sich die Städte Erfurt und Weimar über Fördermittel des Bundes aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm freuen.

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