Stephan Brandner: Impfpflicht darf nicht kommen

Der im Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf (Drs. 20/899), der eine Impfpflicht für alle Personen ab 18 Jahren vorsieht, soll am 17. März 2022 im Bundestag debattiert werden. Der Entwurf sieht unter anderem Zwangsgelder für Personen vor, die nicht dreifach geimpft sind.

Der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, hält diesen Gesetzesentwurf für verfassungswidrig.

Brandner teilt mit:

„Nicht nur, dass dieser Gesetzesentwurf ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte eines jeden Bürgers darstellt; es wurde der Wähler schlichtweg von den Parteien vor der Bundestagswahl getäuscht. Damals war es noch Konsens und einhelliges Versprechen, eine Impfpflicht auszuschließen. Für mich und die AfD-Fraktion steht fest: Eine Impfpflicht darf es nicht geben. Es muss die Entscheidung eines jeden Einzelnen bleiben, ob, wann und mit was er sich impfen lässt. Insbesondere ist zu beachten, dass die Impfung gegen das Covid-19-Virus weder vor einer Infektion, noch davor schützt, das Virus weiterzutragen. Auch gibt es keine umfassende Analyse von Impfnebenwirkungen. 

Für uns steht fest: eine Impfpflicht darf es weder für bestimmte Berufsgruppen, noch für bestimmte Altersgruppen und auch nicht für alle Bürger geben.“

Wie heute bekannt wurde, können sich die Städte Erfurt und Weimar über Fördermittel des Bundes aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm freuen.

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