Stephan Brandner, Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion: Trennungsgebot darf nicht geopfert werden - Keine geheimdienstliche Exekutivgewalt für den sogenannten Verfassungsschutz!

Zu den Plänen von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz weitreichende operative Befugnisse einzuräumen, erklärt der Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner:

"Die Pläne des Bundesinnenministers stellen einen tiefgreifenden Eingriff in die bisherige Sicherheitsarchitektur Deutschlands dar.
Wenn dem Verfassungsschutz künftig verdeckte Eingriffe in Wohnungen, die Manipulation digitaler Systeme oder sogar die Anwendung unmittelbaren Zwangs ermöglicht werden sollen, ist dies ein weiterer Schritt in die Richtung eines totalitären Staats. Nachrichtendienste sind keine Polizeibehörden und dürfen nicht schrittweise zu solchen umgestaltet werden.
Den politisch gesteuerten Verfassungsschutz lehnen wir als solchen ab: er dient längst nur noch der Stigmatisierung und Bekämpfung der Opposition in Deutschland. Die Ausdehnung seiner Befugnisse und die Aufhebung des Trennungsgebots erinnern in trauriger Weise an sehr dunkle Zeiten."

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