Stephan Brandner: Kirchenasyl ist Verachtung des Rechtsstaates

Im Jahr 2022 hat sich die Anzahl derjenigen, die sich hierzulande im Kirchenasyl befanden, von 336 Personen im Jahr 2021 auf 1763 Personen mehr als verfünffacht. Ebenfalls mehr als verfünffacht hat sich vergangenes Jahr gegenüber dem Vorjahr die Anzahl derjenigen, die sich im Kirchenasyl befanden und bei denen die Überstellungsfrist abgelaufen ist, so dass Deutschland für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig geworden ist. Waren es 2021 noch 335 Personen, so wuchs die Anzahl im Jahr 2022 bereits auf 1734 Personen an. Dies ergibt sich aus einer Kleinen Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion unter Federführung des AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner.

Brandner stellt fest, dass das Gewähren von Kirchenasyl unterbunden werden muss und rechtswidrig ist:

„Das sogenannte Kirchenasyl hat keine Rechtsgrundlage und verhöhnt den Rechtsstaat. Dass Behörden diese rechtswidrige Praxis akzeptieren, hat weitreichende Folgen für unser Land und nicht zuletzt den Steuerzahler. Als AfD-Fraktion lehnen wir das ab. Rechtsstaatliche Verfahren müssen akzeptiert werden und wer ausreisen muss oder keine Bleibeperspektive hat, muss unser Land verlassen.“

Gera, 16. März 2025


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