Stephan Brandner: Neue Hausordnung ist Angriff auf die Freiheit der Abgeordneten und Funktionsfähigkeit des Bundestags

Am Montag sind drastische Verschärfungen der Hausordnung und der Zugangsregeln zum Deutschen Bundestag in Kraft getreten. Bereits im Dezember und Januar hatten die CDU/CSU-, SPD-, Grüne- und FDP-Fraktionen diese im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung sowie im Ältestenrat gegen die AfD-Fraktion beschlossen.

Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, sieht durch willkürliche Einführung von unbestimmten Rechtsbegriffen eine Gefahr für die Unabhängigkeit des Verfassungsorgans Bundestag:

 

„Die neuen Regeln für den Zugang zu den Liegenschaften des Deutschen Bundestages und für die Mitarbeiter der Abgeordneten oder der Fraktionen sind ein direkter Angriff auf grundsätzliche Abgeordnetenrechte und die Arbeitsfähigkeit der größten Oppositionsfraktion AfD. Eingeführte und definierte Rechtsbegriffe wie ‚Gefahr‘ werden durch neu eingeführte unbestimmte Begriffe, wie ‚Risiko‘ ersetzt. Dieses lädt zu willkürlichen Entscheidungen ein und ist nicht verhältnismäßig. Durch die Verwendung des Begriffs des Risikos wird die Eingriffsbefugnis weit in das Vorfeld einer tatsächlichen Gefahr verlagert. Das Problem: Diese Vorverlagerung müsste mit einer Absenkung der Eingriffsintensität korrespondieren. Das Gegenteil ist der Fall. Wer künftig willkürlich als unzuverlässig erklärt wird, bekommt auch keinen Zugang zu den IT-Systemen des Bundestages und somit ein faktisches Berufsverbot.

Die Auswahl der Mitarbeiter gehört zum freien Mandat jedes Bundestagsabgeordneten, die Auswahl von Fraktionsmitarbeitern ist das Selbstorganisationsrecht der Fraktion, als Teil des Verfassungsorgans des Bundestags.“

Wie heute bekannt wurde, können sich die Städte Erfurt und Weimar über Fördermittel des Bundes aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm freuen.

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