Stephan Brandner: Sieben Monate Freiheitsstrafe wegen Meinungsäußerung – „Gericht sollte sich schämen!“

Erstmals droht einem Journalisten eine Haftstrafe, weil er ein satirisch bearbeitetes Bild einer Politikerin in sozialen Medien veröffentlicht hat. David Bendels, Chefredakteur des Deutschland-Kuriers, war wegen „Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ nach dem auch so genannten „Majestätsbeleidigungsparagrafen“ (§ 188 StGB) angeklagt und er wurde deshalb nun erstinstanzlich durch das AG Bamberg verurteilt.


Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, bezeichnet das Urteil als politisch motiviert und einer freiheitlichen Demokratie unwürdig:

„Das Gericht sollte sich für dieses Urteil schämen, das nur dazu dienen soll, kritische Journalisten mundtot zu machen und pointierte Meinungsäußerungen zu kriminalisieren. Diese ‚Majestätsbeleidigung‘ als Sonderschutzrecht für Politiker darf es in einem funktionierenden Rechtsstaat überhaupt nicht geben. Einen entsprechenden Antrag zur Abschaffung habe ich bereits in der vergangenen Legislaturperiode eingebracht. Es ist ein Hohn, dass Bendels ausgerechnet dafür verurteilt wird, weil er dargestellt hat, wie sehr Nancy Faeser die Meinungsfreiheit hasst – und sie mit ihrer Reaktion genau dies bestätigt!“

Die Bundesregierung will laut eigener Aussage eine zentrale Ansprechstelle zum Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträger schaffen.

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