Stephan Brandner: Steigende Fallzahlen: Abschaffung von § 188 StGB: Für echte Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz

Die Alternative für Deutschland (AfD) bekräftigt ihre Forderung nach der Abschaffung des § 188 Strafgesetzbuch (StGB), der sogenannte „Politikerbeleidigung“ unter einen besonderen strafrechtlichen Schutz stellt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die AfD-Bundestagsfraktion bereits in den Deutschen Bundestag eingebracht.

Besonders alarmierend sind aus Sicht der AfD die aktuellen Entwicklungen bei den Fallzahlen: Laut jüngsten Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik wurden im Jahr 2025 insgesamt 4.792 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit § 188 StGB registriert. 2024 waren es noch 4.439 Fälle, 2023 lediglich 2.598. Damit haben sich die Ermittlungszahlen innerhalb von nur zwei Jahren nahezu verdoppelt. 

„In einer funktionierenden Demokratie müssen Politiker Kritik – auch scharfe und zugespitzte – aushalten können“ stellt der stellvertretende Bundessprecher der Alternative für Deutschland, Stephan Brandner, klar.

„Ein Sonderstrafrecht für Politiker ist nicht nur überflüssig, sondern gefährdet das Vertrauen der Bürger in die Fairness unseres Rechtssystems. Die aktuelle Entwicklung rund um § 188 StGB zeigt aus unserer Sicht eine gefährliche Schieflage: Wenn sich die Ermittlungszahlen innerhalb weniger Jahre nahezu verdoppeln und selbst satirische oder zugespitzte Äußerungen zunehmend strafrechtlich verfolgt werden, entsteht der Eindruck, dass politische Kritik immer stärker unter Generalverdacht gestellt wird. Eine Demokratie lebt jedoch von offener, auch unbequemer Meinungsäußerung – nicht von Sonderstrafrechten für Amtsträger. Deshalb halten wir die ersatzlose Streichung von § 188 StGB für zwingend erforderlich – auch um unsere eh schon überlastete Justiz zu entlasten.“

Wie heute bekannt wurde, können sich die Städte Erfurt und Weimar über Fördermittel des Bundes aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm freuen.

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