Stephan Brandner: Urteil zu Rechtswidrigkeit des Versammlungsverbots kommt zu spät

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass das völlige Verbot von Versammlungen zu Beginn der Corona-Pandemie im April 2020 unverhältnismäßig war. Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, mahnt an, dass dieses Urteil zwar inhaltlich erfreulich sei, aber viel zu spät käme.


„Heute nutzt es keinem mehr, wenn das Gericht entscheidet, dass die vollkommen überzogenen Coronamaßnahmen vor über drei Jahren Unrecht waren. Als AfD haben wir diesen Missstand schon damals angeprangert und aktiv gegen die massive Untergrabung der Grundrechte protestiert. Wir fanden kaum Gehör und mussten uns die Häme der Altparteien anhören. Die massiven Einschränkungen der Grundrechte werden nun nach und nach als Unrecht identifiziert und es stellt sich heraus, dass wir als einzige politische Kraft die Dramatik erkannten. Immer mehr Menschen erkennen nun, dass wir als AfD mit beiden Füßen fest auf den Werten des Grundgesetzes stehen und vor allem die Grundrechte gegen alle Widerstände verteidigen.“

Wie heute bekannt wurde, können sich die Städte Erfurt und Weimar über Fördermittel des Bundes aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm freuen.

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