Stephan Brandner: Verfassungsgericht kippt Teile der Wahlrechtsreform – Ampel reformunfähig

Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil zur Wahlrechtsreform der Ampelregierung verkündet, nachdem dies gestern schon, offenbar versehentlich, auf der Netzseite des Gerichts veröffentlicht worden war.

 
Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, zeigt sich erleichtert, dass der Weg für die faktische Verkleinerung des Bundestages nun frei ist. Dies gehe mit deutlichen Einsparungen einher.


„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine weitere Klatsche für die Ampelregierung und zeigt erneut deren völlige Unfähigkeit. Die Alternative für Deutschland hat bereits in der letzten Legislaturperiode einen gangbaren Weg zur Verkleinerung des Parlaments vorgelegt, der mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Eigentlich wird der Bundestag nun von 598 auf 630 vergrößert, was wir freilich ablehnen. Tatsächlich hat er aber zur Zeit 734 Mitglieder und hätte noch größer werden können. Im Ergebnis also ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Weitere Reform- und Verkleinerungsschritte müssen aber folgen.

 

Der Steuerzahler wäre sicher froh gewesen, schon eine Legislaturperiode eher entlastet zu werden. Die AfD hatte es gewollt, die Anderen hatten es abgelehnt.“

Der neue Ostbeauftragte Carsten Schneider setzt die schlechten Traditionen seines Vorgängers Wanderwitz fort.

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