Stephan Brandner: Vorschlag zum Wahlrechtsentzug bei Volksverhetzung: Politische Willkür zur Ausgrenzung der Opposition!

Politiker von Union und SPD schlagen vor, bei wiederholten Verurteilungen wegen "Volksverhetzung" (Paragraf 130 StGB) das passive Wahlrecht zu entziehen und somit politischen Bewerbern die Möglichkeit zu nehmen, ins Parlament gewählt zu werden. Laut dem vorliegenden Papier soll zudem der Tatbestand der Volksverhetzung verschärft werden.

Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, lehnt diese Vorschläge als freiheitsfeindlich strikt ab. Allerdings sehe auch die AfD Handlungsbedarf hinsichtlich des Volksverhetzungsparagrafen:

„Der Straftatbestand der Volksverhetzung dient in zunehmendem Maße gerade nicht dazu, den öffentlichen Frieden zu schützen. Er wird dazu missbraucht, bestimmte politische Meinungen, Auffassungen und Einordnungen – und zwar ausschließlich in einer politischen Richtung – zu diffamieren, zu unterdrücken und mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafen zu sanktionieren. Diese vollkommen absurde Rechtsanwendung noch weiter auszubauen und nun zusätzlich das passive Wahlrecht davon abhängig zu machen, ist ein weiterer Versuch, unliebsame politische Meinungen aus den Parlamenten zu drängen. Die Ausgrenzung der Opposition wird so noch weiter vorangetrieben.

Als AfD sehen wir, wie auch viele namhafte Juristen, dringenden Bedarf, den Volksverhetzungstatbestand zu reformieren. Es kann und darf nicht sein, dass er zur Unterdrückung politischer Meinungen genutzt wird.“

Wie heute bekannt wurde, können sich die Städte Erfurt und Weimar über Fördermittel des Bundes aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm freuen.

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