Das im Geldwäschegesetz verankerte Transparenzregister stellt für viele ehrenamtliche Vereine eine oftmals unnötige Bürokratie und damit zusätzliche Belastung dar.
Jüngst stellte der Vorsitzenden des Fördervereins Renaissanceschloss Ponitz, Roland Mehlig, in einem Zeitungsartikel heraus, dass, wie in seinem auch bei vielen anderen gemeinnützigen Vereinen, sowohl die Meldepflicht als auch die vom Transparenzregister erhobenen Gebühren völlig fehl am Platze seien.
Stephan Brandner (AfD) Bundestagsabgeordneter, Direktkandidat der AfD im Wahlkreis 194, Gera-Greiz-Altenburger Land, hält eine deutliche Entbürokratisierung im Geldwäschegesetz für zwingend notwendig. Es könne nicht sein, dass Ehrenamtliche, die sich für einen guten und wichtigen Zweck einsetzen, auch noch mit bürokratischen Hürden belastet würden.
„Transparenz ist eine gute und wichtige Forderung: sie darf aber nicht zur Belastung für diejenigen werden, die sich in ihrer Freizeit für das Wohl der Gesellschaft als Ehrenamtliche engagieren. Anstatt immer wieder neue Steine in den Weg zu legen, müssen Ehrenamtliche unterstützt und gefördert werden – nicht verschreckt. Dafür stehen wir als AfD“, so Brandner.