In Thüringen steht die Wahl des Verfassungsgerichtspräsidenten unmittelbar bevor. Offensichtlich kommt es im Vorhinein zu keiner Einigung der rot-rot-grünen Koalitionsparteien, die jeweils einzelne Kandidaten benennen wollen. Von Seiten der Linken solle nach Aussage der Fraktionsvorsitzenden Henning-Wellsow Richter Jens Petermann kandidieren. Erst im vergangenen Dezember hatte der Thüringer Verfassungsgerichtshof (VerfGH) entschieden, dass ein Ablehnungsgesuch der AfD-Landtagsfraktion gegen Jens Petermann in einem Verfahren zum Jugendwahlrecht aufgrund von Befangenheit begründet sei (Beschl. v. 06.12.2017, Az. 24/17). Petermann hatte unter anderem in den sozialen Medien linke Propaganda verbreitet.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der Landesgruppe Thüringen im Bundestag, Stephan Brandner, macht deutlich, dass ein ehemaliger Bundestagsabgeordneter der Linken nun in eine einflussreiche Position gebracht werden solle, um so auch über die rot-rot-grünen Zeiten hinaus den Machteinfluss der Linken und ihrer Ideologie zu garantieren: "Petermann ist denkbar ungeeignet für eine solch wichtige Position. Genauso befangen wie im vergangenen Jahr wird Petermann auch zukünftig agieren. Die Gewaltenteilung ist hier ernsthaft in Gefahr. Petermann ist unwählbar!“