Am 2. Mai 2020 fand in der thüringischen Stadt Gera ein ‚Spaziergang' statt, der von den Teilnehmern genutzt wurde, um auf die eklatanten Einschränkungen der Grundrechte während der ‚Coronakrise' aufmerksam zu machen. Gegen Ende des Spaziergangs, zu dem auch der Geraer Bundestagsabgeordnete und Stadtrat der AfD Stephan Brandner stieß, wurden die Teilnehmer auf dem Geraer Marktplatz durch die Polizei eingekesselt und am Verlassen des Platzes gehindert.
Wie das Thüringer Innenministerium auf Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten und Innenexperten Ringo Mühlmann nun erklärt, habe man diese Maßnahme gewählt, um einen weiteren Zulauf zu der Menschenansammlung zu verhindern. Stephan Brandner bewertet diese Aussage als fadenscheinige Ausrede, da die Teilnehmer den Platz verließen und mit nichten noch mehr Menschen teilnehmen wollten. Auch sei laut Brandner keinerlei Bestreben der Teilnehmer erkennbar gewesen, weiter spazieren zu gehen. „Das Innenministerium gibt zu, dass es keine Bedrohungslage gab – trotzdem hat man die Menschen am Verlassen des Marktplatzes gehindert: ohne Grund. Die Geraer Polizeiführung, die dies nach Angabe des Ministeriums allein zu verantworten haben soll, hat sich mit ihrem Verhalten gegenüber den Spaziergängern einen Bärendienst erwiesen, das SPD-Ministerium verstrickt sich in Ausreden. Klar ist jedoch: ein Spaziergang, in dessen Mittelpunkt das Eintreten für unsere Grundrechte steht, darf nicht kriminalisiert oder gar unterbunden werden. Das Demonstrationsrecht ist ein hohes Gut – Polizeiwillkür, die zu Einschränkungen der Freiheit führt, darf es nicht geben, auch nicht im rotgrünschwarzen Thüringen!"