Wie sich aus der Antwort des Geraer Oberbürgermeister, Julian Vonarb, auf eine Anfrage des Geraer Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner ergibt, ist die Umsetzung der ab 15. März 2022 gültigen Impfpflicht (§20a Infektionsschutzgesetz) für Pflege- und Gesundheitsberufe in Gera nicht umsetzbar. Bereits jetzt arbeite das Geraer Gesundheitsamt an oder über der Belastungsgrenze. Eine weitere Steigerung des Arbeitsaufkommens durch Einzelfallprüfungen sei zeitnah kaum zu bewältigen. Eine Einschätzung, wie viele Personen im Gesundheitssektor in Gera ausfallen könnten, liegt der Stadt bisher nicht vor.
Zwar sind Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ab Mitte März verpflichtet, die personengebundenen Daten jener Mitarbeiter, die keinen Immunitätsnachweis erbringen können, an das Gesundheitsamt zu melden, jedoch kann das Gesundheitsamt diese Daten aus Mangel an Personal schlichtweg nicht verarbeiten, geschweige denn, die im Gesetz geforderten Einzelprüfungen durchführen.
"Mit dem § 20a Infektionsschutzgesetz hat die Bundesregierung einmal mehr bewiesen, wie plan- und kopflos sie agiert. Ein Gesetz zu schaffen, das bloß Angst schürt, aber nicht umzusetzen ist, ist gefährlicher Aktionismus. Noch vor wenigen Monaten wurde für Pflegekräfte geklatscht - heute werden sie vertrieben. Das darf nicht sein. Pflegekräften und anderen Mitarbeitern im Gesundheitswesen gebührt Respekt und Anerkennung. Eine Impfpflicht, egal ob für Pflegekräfte oder für die Allgemeinheit, ist verfassungswidrig. Die Stadt Gera muss sicherstellen, dass ein möglicher Personalmangel nicht zu gefährlicher Unterversorgung führt“, meint Brandner wörtlich.