Das Bundesjustizministerium hat heute einen Gesetzesentwurf zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts durch eine Grundgesetzänderung vorgestellt. Danach sollen nun Struktur und Auswahl der Verfassungsrichter im Grundgesetz festgeschrieben werden.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, macht deutlich, dass Wahl und Auswahl der Richter für das Bundesverfassungsgericht bisher faktisch ausschließlich in den Händen von Parteipolitikern liegen, die in intransparenten Verfahren und an der Öffentlichkeit vorbei entscheiden:
„Tatsächlich ist die Entscheidung über die Richterstellen fest in der Hand der Altparteien, obwohl dies formell und gesetzlich anders geregelt ist. Durch das Festschreiben dieses faktischen Verfahrens nun auch noch im Grundgesetz würde dies noch zementiert, Verfassungsrang erhalten. Das ist nicht im Sinne eines starken Rechtsstaates mit ausgeprägter Gewaltenteilung. Die AfD-Fraktion steht für eine echte Unabhängigkeit von Justiz und Staatsanwaltschaften. Dieses Ziel hat die AfD-Bundestagsfraktion bereits in ihrem Gesetzentwurf 19/6022 herausgearbeitet.
Durch ein transparentes Verfahren eines parteipolitisch unabhängigen Richterwahlausschusses, der aus gewählten Richtern des Bundesverfassungsgerichts, der obersten Gerichte des Bundes sowie gewählten Staatsanwälten der Generalbundesanwaltschaft besteht, wird die Gewaltenteilung zwischen der Legislative und der Judikative wieder hergestellt. Wir wollen durch öffentliche Anhörungen die Richterwahl aus politischen Hinterzimmer-Kungelrunden an die Öffentlichkeit bringen. Nur eine grundlegende Reform von Wahlverfahren, Mitwirkung, Debatte und Transparenz stärkt die richterliche Unabhängigkeit. Diese ist der Grundpfeiler für die Akzeptanz des staatlichen Gewaltmonopols. Die AfD-Fraktion will der Politisierung der Justiz durch das Altparteienkartell ein Ende bereiten.“